Hallo zusammen,
ich war seid fast 2,5 Jahren bei einer Firma beschäftigt.
Wurde Anfang des Jahres krank und wurde dann zum 31.08.2010 ausgestellt.
Die Firma hat mir 3 Wochen Urlaub ausbezahlt !
Ich lese aber immer öfter, dass mir der komplette Urlaub zusteht ?!
Wie ist das da nun genau ?? Mein Chef will immer § bzw. Gesetze, da er da sehr kleinlich ist…
Könnt ihr mir da helfen ???
Hallo
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/…
und hier Paragraf 5
da steht, dass wer im ersten Halbjahr (bis 30.6.) geht nur ein Teilurlaub zusteht. Das bedeutet, wer später ausscheidet bekommt den ganzen (gesetzlichen) Urlaub.
Also in der 5 Tage Woche 20 Tage!!
Gruss Helmut
Hallo,
um die Frage zu beantworten werden mehr Informationen benötigt.
1.) wieviel Jahresurlaubsanspruch ist im Vertrag vereinbart?
Wenn z.B. 24 Tage Jahresurlaubsanspruch vereinbart worden sind, d.h. 2 Tage pro Monat, dann besteht bis August 2010 ein Anspruch von 8x2=16 Urlaubstage, das würde ja 3 Wochen entsprechen.
Einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat man nicht wenn man ber 31.8.2010 ausgeschieden ist
mfg und gute Besserung
Monika
Hallo Monika,
im Vertrag steht 30 Tage Urlaub !
Brauchst du noch mehr Infos ?
Vielen Dank
Lisa
Hallo
Helmut,
lt.Vertrag habe ich 30 Tage Urlaub. Da ich im Verkauf tätig bin.
Dh. wir haben 2 Samstage im Monat arbeiten müssen…
Heisst es dann, dass mir lt.Vertrag dann 30 Tage zustehen, also ich noch 10 Tage bekommen müsste ???
Vielen Dank und viele Grüße
Lisa
Hallo Lisa,
dann hättest Du einen Anspruch auf 20 Tage Urlaug (8x2,5=20)…das entspricht 4 Wochen Urlaub
mfg
Monika:
Hallo Monika,
im Vertrag steht 30 Tage Urlaub !
Brauchst du noch mehr Infos ?
Vielen Dank
Lisa
Hallo Lisa,
in der sechstage Woche wären es 24 Tage, in der 5,5 Tage Woche also 22 Tage (wenn es keine extra freien Tage für die Samstage gab)wenn drei Wochen (15-16 Tage)ausbezahlt wurden stehen dir noch 6 Tage Urlaub zu.
lieben Gruß
Helmut
lt.Vertrag habe ich 30 Tage Urlaub. Da ich im Verkauf tätig bin.Dh. wir haben 2 Samstage im Monat arbeiten müssen…Heisst es dann, dass mir lt.Vertrag dann 30 Tage zustehen,also ich noch 10 Tage bekommen müsste ???
Vielen Dank und viele Grüße
Lisa
Hallo Habibi7273,
da bin ich überfragt. So tief stecke ich in Arbeitsrecht nicht drin.
Sorry