Urlaubsanspruch nach kündigung

Hallo,

ich bin während einer krankschreibung zum 30.5.12 gekündigt worden. bin auch über den termin weiter krankgeschrieben. verlängert sich das beschäftigungsverhältnis über den termin wegen urlaubsanspruch? mein arbeitgeber will den resturlaub und die überstunden mit der juniabrechnung ausbezahlen.

LA Anne

sorry, da hilft evtl. www.frag-einen-anwalt.de
VG
Heinz

Hallo, Anne, kann Dir da keine rechtmässige Auskunft geben. Außerdem glaube ich, dass das Beschäftigungsverhältnis ob festangestellt, befristet etc. dabei eine Rolle spielt.
Wende Dich für eine konkrete Auskunft an einen Anwalt mit Arbeitsrecht. Ich bin da nicht kompetent.
Gruß Lisa 41

Du erhälst danach entweder ALG oder Kt´rankengeld. Dein AG kann das ausbezahlen

Das ist korrekt vom Arbeitgeber. Urlaubsansprüche und Überstunden sind abzugelten, wenn sie bis zum letzten Arbeitstag nicht anders ausgegleichen werden können.

Natürlich verlängert sich das Beschäftigungsverhältnis nicht. Dein Arbeitgeber geht hier korrekt vor.