Hallo!
Wenn zum 30.9. ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt wir (unbefristet Stelle seit 11/07), wie sieht es mit der Urlaubsregelung aus?
Es besteht ein vertraglicher Urlaubsanspruch von 29 Tagen + 5 Tage Sonderurlaub wg. eines Schwerbehindertenausweis (GdB 70)
Wieviel Urlaub steht dem AN denn nun noch zu? (Im Vertrag ist nichts geregelt; also keine Zwölftelungsregelung).
Vlg
Lilly
Hallo
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Abzüglich bereits genommenem Urlaubs.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Wenn zum 30.9. ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer
gekündigt wir (unbefristet Stelle seit 11/07), wie sieht es
mit der Urlaubsregelung aus?
Es besteht ein vertraglicher Urlaubsanspruch von 29 Tagen + 5
Tage Sonderurlaub wg. eines Schwerbehindertenausweis (GdB 70)
Wieviel Urlaub steht dem AN denn nun noch zu? (Im Vertrag ist
nichts geregelt; also keine Zwölftelungsregelung).
Dann gilt das BUrlG. Nach dessen $ 5 findet eine Zwölftelung nur statt, wenn der AN nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus dem AV ausscheidet. Ansonsten besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, in diesem Fall also 29 Tage. Von dieser Regelung darf nicht zu ungunsten des AN abgewichen werden(§ 13 BUrlG).
Die Regelungen für den Grundurlaub gelten auch für den Zusatzurlaub. Also besteht im geschilderten Fall der Anspruch auf volle 5 Tage Zusatzurlaub.
Gruß
Zemionow
Hallo Leolo,
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Abzüglich bereits genommenem Urlaubs.
kurz, bündig und völlig richtig. Ich wollte - auch wenn es zeitlich so aussieht - keinen überflüssigen Co-Kommentar verfassen. Ich schreibe nur langsam (Adler-Suchsystem). Und beim Senden kann ich nicht sehen, dass bereits eine Antwort vorliegt.
Also, nix für ungut.
Gruß
Zemionow