Urlaubsanspruch nach Kündigung AN mit Schwerbehinderung GdB70

Hallo!
Ich habe zum 30.9. mein Arbeitsverhältnis gekündigt. (unbefristet Stelle seit 11/07)
Ich habe einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 29 Tagen + 5 Tage Sonderurlaub wg. meinem Schwerbehindertenausweis (GdB 70)
Wieviel Urlaub steht mir denn nun noch zu? (Im Vertrag ist nichts geregelt; also keine Zwölftelungsregelung).
Vlg
Lilly

Hallo!
Ich habe zum 30.9. mein Arbeitsverhältnis gekündigt.
(unbefristet Stelle seit 11/07)
Ich habe einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 29 Tagen + 5
Tage Sonderurlaub wg. meinem Schwerbehindertenausweis (GdB 70)
Wieviel Urlaub steht mir denn nun noch zu? (Im Vertrag ist
nichts geregelt; also keine Zwölftelungsregelung).

Die Zwölftelregelung „muss“ nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen. Wenn im Vertrag explizit nichts anderes zum Urlaub geregelt ist wird in der Regel trotzdem der Urlaubsanspruch pro Monat berechnet. In Deinem Fall also 34 - bereits genommener Urlaub = Resturlaub
Beispiel:
34 / 12 = 2,9 (gerundet)
Gesamtanspruch dieses Jahr:
2,9 * 9 = 26 (gerundet)
Angenommen:
Bereits erhaltener Urlaub 20 Tage
= Rest 6 Tage

Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

Wenn das Arbeitsverhältnis seit 2007 bestand und am 30.09. endet, dann hast Du Anspruch auf vollen Jahresurlaub (BUrlG, § 4). Die 1/12-Regelungwird hier nicht angewendet.

Ernst-Erwin

Hallo Lilly,

wenn der Jahresurlaub zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht gänzlich geregelt ist, gilt meines Wissens automatisch die Regelung des Anspruchs auf einen beschäftgungsabhängigen Jahresurlaub = zwölftel Regelung. d. bedeutet bei einer Beschäftigung von 9 Monaten/Jahr 3/4 des Jahresanspruchs = 22 Arbeitstage. Was den Sonderurlaub wg. Behinderung angeht, mal beim Versorgungsamt nachfragen. Kann sein, dass hier eine Sonderregelung wegen des Erholungswertes bei Vollzeit- oder Teilzeitanspruch besteht und daher die 5 Tage gesamt gelten. In der Regel macht man aber wohl eine Zusammenlegung = 29 + 5 = 34 AT macht bei 9 Monaten dann 25 Tage Urlaubsanspruch beim bisherigen Arbeitsgeber. Man kann aber auch versuchen, so zu argumentieren, dass wegen der Urlaubssperre beim Antritt einer neuen Stelle der Resturlaub des Behindertenurlaubs nicht mehr im laufenden Jahr genommen werden kann. Deshalb muß er wegen des besonderen Erholungsbedarfs durch Behinderung in diesem Jahr, also beim bisherigen AG, genommen werden.

Sowas sollte man versuchen, mündlich zwischen den Parteien zu regeln.

Viel Erfolg
Bernd

Hallo!

Ich habe zum 30.9. mein Arbeitsverhältnis gekündigt.
(unbefristet Stelle seit 11/07)
Ich habe einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 29 Tagen + 5
Tage Sonderurlaub wg. meinem Schwerbehindertenausweis (GdB 70)
Wieviel Urlaub steht mir denn nun noch zu? (Im Vertrag ist
nichts geregelt; also keine Zwölftelungsregelung).
Vlg
Lilly

Hallo Lilly1980e,
ich würde dennoch von der von Dir angesprochenen zwölftelregelung ausgehen. Sowohl beim dem Anspruch von 29 Tg. als auch bei 5Tg. Sonderurlaub.

Sidebiker

Hi Lilly,
Dir steht der komplette Urlaub (29 Tage + 5 Tage) zu, da das Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. beendet wird,
LG
Daniel

Hallo!
Ich habe zum 30.9. mein Arbeitsverhältnis gekündigt.
Ich habe einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 29 Tagen + 5 :Tage Sonderurlaub wg. meinem Schwerbehindertenausweis (GdB 70) :Wieviel Urlaub steht mir denn nun noch zu? (Im Vertrag ist
nichts geregelt; also keine Zwölftelungsregelung).
Vlg
Lilly

Dann sollte dir theoretisch der gesamte Jahresurlaubsanspruch (abzüglich bereits genommener Urlaubstage) zustehen.