Fiktives Übungsbeispiel:
Arbeitnehmer AN kündigt seinen seit 1.1. (und darüber hinaus) bestehenden Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.7.
Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag sind 30 Tage p.a., die Gewährung erfolgt nach Vertrag monatlich.
Hat AN für den Zeitraum nun Anspruch auf 7/12 x 30 Tagen oder etwa auf 20 Tage, also den gesetzlichen Mindesturlaub?
Die IHK Darmstadt schreibt dazu:„b) Findet sich im Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis“-Regelung wieder, so hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Urlaubs, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, nur einen anteiligen Anspruch. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem unterjährigen Ausscheiden nach dem 30.06. immer mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beanspruchen kann.“