Ich habe meinen gesamten Jahresurlaub verplant, das meiste bis ende Juli (bis auf 3-4 Tage, was auch so genehmigt wurde). Jetzt habe ich zum 01.08. eine bessere Stelle angeboten bekommen, diese natürlich auch angenommen und zum 31.07. gekündigt.
Jetzt habe ich den Dienstplan für Juli bekommen und musste feststellen das ich ende Juli keinen Urlaub bekommen habe, ich habe da aber bereits etwas gebucht.
Mein Vorgesetzter meinte ich wäre durch die Kündigung schon im Minus da mir nur 1/12 pro Monat zu steht.
Laut Bundesurlaubsgesetz §5 steht mir doch aber mein kompletter Urlaubsanspruch für dieses Jahr zu, da ich dieses Jahr über 6 Monate in dieser Firma war oder ???
In meinem Vertrag ist nix anderes geregelt, so das ich doch laut BUrlG §5 im Recht sein müsste, richtig ???
Hallo nochmal, habe mir dieses Gesetz gerade einmal durchgelesen. Ich verstehe das mit den 6 Monaten so, dass man das 1. Mal Urlaubsanspruch hat, wenn man 6 Monate in der Firma gearbeitet hat. Also wenn Du zum 01.01.2010 angefangen hättest, hättest Du ab 01.06.2010 den vollen Urlaubsanspruch. Meines Wissens erhält man den Urlaub pro Monat, bei 20 Tagen wären das bei einer 5-Tage-Woche pro Monat 1,67 Tage, d.h. bis 31.07. hättest Du einen Anspruch auf 11,67 Tage für dieses Jahr.
Solltest Du schon etwas gebucht haben, würde ich den AG bitten, Dir unbezahlten Urlaub zu geben, denn ansonsten ist er meiner Meinung nach im Recht.
Alles Gute
Wenn Du die 6-monatige Wartezeit des § 4 I BUrlG erfüllst, dann hast Du mit Deiner Kündigung zum 31.07. für das Jahr 2011 einen Vollurlaubanspruch erworben und die 1/12.-Regel findet keine Anwendung.
Hi,
ich weiß es nicht 100% aber dein VG hat wahrscheinlich soweit recht 1/12 pro Monat Betriebszugehörigkeit macht z.B. bei 24 Tagen urlaub und 7 Monaten in der Firma =14 Tage Urlaubsanspruch. Falls du Betriebsrat hast: Fragen, im Zweifel: Gewerkschaft und/oder frag- einen- anwalt (auf jeden fall günstiger als direkt zu einem zu gehen.)Eventl. kommst du mit noch mehr googeln auf ein Ergebnis.
Ansonsten bleibt noch unbezahlten urlaub zu nehmen.Der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung, und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt bis zu 4 Wochen nach Antritt des unbezahlten Urlaubs bestehen-aber du kriegst halt kein geld
Vielleicht weiß ja noch jemand konkreter bescheid.
dr.mos