A befindet sich in Ausbildung. A hatte April 2006 einen schweren Unfall. kurz darauf hätte A eine Abschlussprüfung gehabt
A konnte seine Ausbildung verkürzen von 3 auf 2Jahre.
Der Vetrag ist aber für 3 Jahre, also auch für dieses jahr, mit 24 Tagen Urlaub vereinbart.
A ist bis September 2007 arbeitsunfähig.
Das Ende des Vertrages ist nach Ende der mündl. Prüfung
Wieviele Urlaubstage hat A dann noch?
A konnte seine Ausbildung verkürzen von 3 auf 2Jahre.
Der Vetrag ist aber für 3 Jahre, also auch für dieses jahr,
mit 24 Tagen Urlaub vereinbart.
Sorry, das versteht man nicht. Wurde nun abgekürzt oder nicht?
A ist bis September 2007 arbeitsunfähig.
Das Ende des Vertrages ist nach Ende der mündl. Prüfung
Ja und wann ist das Ende des Vertrages und wann die Prüfung?
Wieviele Urlaubstage hat A dann noch?
Wenn man das alles bissel chronologisch geordnet hätte, könnte man dazu evtl. was sagen. So lange A krankgeschrieben ist, gibts keinen Urlaub und auch keine Urlaubsabgeltung.
Hallo,
auch, wenn ich das jetzt mit der Verkürzung der Ausbildung und der Arbeitsunfähigkeit nicht so recht verstanden habe: Meiner Meinung nach hat A das Anrecht auf 2 Tage Urlaub pro Monat bis zum Abschluss seines Vertrages. Die Arbeitsunfähigkeit mindert seinen Urlaubsanspruch nicht.
Normalerweise endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Ausbildung, es sei denn, im Tarifvertrag ist etwas anderes vereinbart. Aber Urlaub immer anteilmässig pro Monat der Beschäftigung.
Liebe Grüße
usch
habe es etwas unverständlich geschrieben also:
Im Vertrag von A stehen folgende Urlaubstage:
2004 8 Tage
2005 24 Tage
2006 24 Tage
2007 24 Tage
A hat auf 2 Jahre die Ausbildung verkürzt.
Die Abschlussprüfung wäre daher im Juni 2006 gewesen.
Nun ist die Abschlussprüfung im Juni 2008.
Arbeitsunfähig von Ende April 2006 bis September 2007
Vertragsende: Tag der mündl. Abschlussprüfung.
Wie viele Urlaubstage hat A noch dieses Jahr?
Kurz und knapp
Hi!
Wie viele Urlaubstage hat A noch dieses Jahr?
Kurz und knapp: 24 Tage!
Der Rest ist zum 31.03.07 verfallen.
Das alles natürlich nur dann, wenn man nichts als das Gesetz als Grundlage nimmt…
LG
Guido