Urlaubsanspruch nach Wiedereinstellung

Guten Tag,
Habe eine Frage zum Arbeitsrecht.

Ich habe 01.10.2000 im Sicherheitsdienst zum
Arbeiten begonnen „AG1“
2004 würde der Werkschutz in dem ich beschäftigt ausgegliedert. Bei „AG2“ wurde alles 1zu1 übernommen.
April 2009 wurde wieder ein neuer Sicherheitsdienst „AG3“ angeworben.
Bei AG3 wurde leider keiner Übernommen.
Im September wurde ich bei meinem AG3 wieder eingestellet. Meine Jahre seit 2000 und mein Lohn wurden mir Angerechnet.
Auch eine Sonderzahlung habe ich bekommen für 8 Jahre Beschäftigung.
Leider muss ich jetzt feststellen, das mein AG3 mir nur 12 Resturlaubstage berechnet.

Für das Jahr 2009= hätte ich eigentlich 40 Tage Urlaub.

In meinem Arbeitsvertrag steht nun, das ich seit 15.09.2009 beim AG3 beschäftigt bin und mir die Jahre anerkannt werden.

Wie wird jetzt mein Urlaub ausgerechnet ?

40/12*9 = 30
oder
40/12*4 = 12(13)

Danke schon mal für eure Hilfe

Hi du,kann da leider nicht helfen,da ich nicht weiss wie sich der Urlaubsanspruch sich verhält nach Wieder- einstellung!!
Denke aber das er so übernohmen wird wie vorher!!
LG Nicole…

oh,weiss da leider nicht so genau bescheid…
sorry…