Urlaubsanspruch obwohl im AV nicht erwähnt...?

Laut BurlG hat jeder AN Recht auf Urlaub.
Gilt das auch, wenn im AV das Thema Urlaub einfach weg gelassen wurde? Bei einer Anfrage wegen Urlaubsanspruch wurde mitgeteilt,dass der AV bindend ist, und da steht garnichts von Urlaub.Es handelt sich hier um einen 165,- Euro Job
Kann bitte Jemand helfen?
Vielen Dank !

Laut BurlG hat jeder AN Recht auf Urlaub.
Gilt das auch, wenn im AV das Thema Urlaub einfach weg
gelassen wurde?

Ja

Bei einer Anfrage wegen Urlaubsanspruch wurde
mitgeteilt,dass der AV bindend ist, und da steht garnichts von
Urlaub.

Dann sollte mal jemand dem Ausbeuter Arbeitgeber den hier in Spiegelschrift auf die Stirn tätowieren, damit er das bei jedem Blick in den Spiegel verinnerlicht …

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß