Hallo,
ich würde mich gerne wissen, ob bei mir als Praktikant ein Urlaubsanspruch besteht.
Ich weiß, dass falls die Studienverordnung sechs Monate Praktikum vorsieht diese Zeit als Pflichtsemester gerechnet wird und daher kein Anspruch auf Urlaub besteht.
Wie ist das aber in dem Falle wenn die Studienverordnung lediglich vier Monate Pflichpraktikum vorsieht man aber doch sechs Monate leistet?
In meinem Praktikumsvertrag wird nichts von Urlaub erwähnt.
Vielen Dank im Vorraus!
bitte beachten: ich bin kein Anwalt, daher alles unter Vorbehalt.
Soweit ich das einschätze, ist „Urlaub“ für Praktikanten eine privatrechtliche Sache. D.h. es ist Verhandlungssache zwischen den beiden Partien. Im öffentlichen Recht gibt es den Urlaubsanspruch lediglich im Jugendarbeitsschutzgesetz (dieses Gesetz gilt für Personen die noch nicht 18 Jahre sind); das Arbeitszeitgesetz regelt hingegen nichts in Bezug auf Urlaub. Dieser Bereich ist wohl auch eher Teil von Tarifverhandlungen (z.B. TVÖD).
Fazit: m.E. muss das in deinem Vertrag stehen; wenn da nichts steht muss du schauen, ob es einen Tarifvertrag gibt, der Praktikantenbelange regelt (und ob das Unternehmen da mitmacht).
Du solltest dir aber noch weitere Meinungen durchlesen; Ulaubsansprüche sind nicht mein Fachbereich.
da ein Praktikum nicht als Arbeit zählt, unterliegt die Praktikantentätigkeit auch nicht dem Bundesurlaubsgesetz. Ergo: wenn nichts im Vertrag drin steht gibt es auch keinen Urlaub.