Urlaubsanspruch Probezeit Kündigung

Liebe Forumsteilnehmer, kann mir jemand evtl.zu folgendem Problem eine Hilfestellung geben?:

Ein ArbeitNEHMER kündigt, während der Probezeit, das Arbeitsverhältnis nach zwei Monaten…
Hat dieser Mitarbeiter einen anteiligen Urlaubsanspruch entsprechend seiner Beschäftigungszeit von zwei Monaten?
Oder erwirbt er duch die EIGENE Kündigung keinen anteiligen Urlaubsanspruch?

Würde mich sehr freuen, einen Rat( vielleicht sogar mit Fundstelle) zu erhalten und wünsche allen einen schönen Tag.
Anke

Hallo

Anspruch besteht - wenn 2 Beschäftigungsmonate voll sind - für 4 Werktage, wenn nichts besseres vereinbart ist. Weniger als 4 Werktage geht nur, wenn tarifvertraglich so etwas vereinbart ist. Die Höhe des Anspruchs ist unabhängig davon, ob der AG oder der AN kündigt.

Gruß,
LeoLo

Dankeschön LeoLo und einen schönen Abend!!!