azopf
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wie verhält es sich bei folgendem Fall:
Arbeitsbeginn: 01.09.10 - mit 30 Tagen Urlaub und 6 Monate Probezeit. Kündigung durch AN am 17.09.10.
Hat der AN einen Anspruch auf 1/12 von 30 Tagen; also aufgerundet auf 3 Tage oder nur auf 2 Tage oder hat er gar keinen Anspruch?
wie verhält es sich bei folgendem Fall:
Arbeitsbeginn: 01.09.10 - mit 30 Tagen Urlaub und 6 Monate
Probezeit. Kündigung durch AN am 17.09.10.
AM oder ZUM ?
Hat der AN einen Anspruch auf 1/12 von 30 Tagen; also
aufgerundet auf 3 Tage oder nur auf 2 Tage oder hat er gar
keinen Anspruch?
ZUM ist gleichbedeutend mit 0 Tagen, AM wäre nicht zu deuten, da man das Austrittsdatum nicht kennt.
Falls ein Tarifvertrag greift, kann da Anderes vereinbart sein.
ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido