Hallo…
In unserer Firma (Rettungsdienst) wurde in diesem Jahr zum ersten Mal ein Rahmendienstplan (mit Ausfalldiensten, die bei Urlaub greifen) eingeführt.
Bei der Erstellung des Rahmendienstplanes wurden die Ausfalldienste mit keiner Stundenzahl hinterlegt, d.h. sie flossen nicht in die Arbeitsstundenberechnung ein.
Nach diesem Dienstplan wurde die Urlaubsplanung für das Jahr von den Kollegen gemacht. Dabei muss ich sagen, dass unser Urlaub nach Stunden berechnet wird. (Es werden nur die Dienstplanstunden für die Urlaubsberechnung zugrunde gelegt.)
Beispiel: Urlaubsanspruch = 360 Stunden; 2Wochen Urlaub mit im Dienstplan vorgesehenen 7 Tage Schicht (a 10 Stunden) und 2 Ausfalldienste (0Stunden)= 70 Stunden Urlaub…
Nun hat unser Arbeitgeber, um auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zu kommen, die Ausfalldienste zum 30.06. mit 12 Stunden hinterelegt.
Gleichzeitig hat er den schon genommenen Jahresurlaub rückwirkend für 6 Monate neu berechnet und den noch zustehenden Resturlaub eingefroren.
Beispiel: Urlaubsanspruch = 360 Stunden; 2Wochen Urlaub mit im Dienstplan vorgesehenen 7 Tage Schicht (a 10 Stunden) und 2 Ausfalldienste (12Stunden)= 94 Stunden Urlaub…
Diese Neuberechnung hat zur Folge, dass unter Umständen schon seit Anfang des Jahres geplanter Urlaub nicht genommen werden kann, da keine Urlaubsstunden mehr vorhanden sind.
Nun meine Fragen:
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Ist es möglich, während eines Urlaubjahres die Berechnung der Dienste neu zu gestallten?
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Wenn ja, kann der Arbeitgeber den schon genommenen Urlaub rückwirkend neu berechnen?
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Wie bindend ist die Urlaubsplanung, die noch unter den alten Bedingungen erfolgte?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung meiner Fragen und wünsche noch einen schönen Tag
