Urlaubsanspruch rückwirkend neu berechenbar?

Hallo…

In unserer Firma (Rettungsdienst) wurde in diesem Jahr zum ersten Mal ein Rahmendienstplan (mit Ausfalldiensten, die bei Urlaub greifen) eingeführt.

Bei der Erstellung des Rahmendienstplanes wurden die Ausfalldienste mit keiner Stundenzahl hinterlegt, d.h. sie flossen nicht in die Arbeitsstundenberechnung ein.

Nach diesem Dienstplan wurde die Urlaubsplanung für das Jahr von den Kollegen gemacht. Dabei muss ich sagen, dass unser Urlaub nach Stunden berechnet wird. (Es werden nur die Dienstplanstunden für die Urlaubsberechnung zugrunde gelegt.)

Beispiel: Urlaubsanspruch = 360 Stunden; 2Wochen Urlaub mit im Dienstplan vorgesehenen 7 Tage Schicht (a 10 Stunden) und 2 Ausfalldienste (0Stunden)= 70 Stunden Urlaub…

Nun hat unser Arbeitgeber, um auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zu kommen, die Ausfalldienste zum 30.06. mit 12 Stunden hinterelegt.

Gleichzeitig hat er den schon genommenen Jahresurlaub rückwirkend für 6 Monate neu berechnet und den noch zustehenden Resturlaub eingefroren.

Beispiel: Urlaubsanspruch = 360 Stunden; 2Wochen Urlaub mit im Dienstplan vorgesehenen 7 Tage Schicht (a 10 Stunden) und 2 Ausfalldienste (12Stunden)= 94 Stunden Urlaub…

Diese Neuberechnung hat zur Folge, dass unter Umständen schon seit Anfang des Jahres geplanter Urlaub nicht genommen werden kann, da keine Urlaubsstunden mehr vorhanden sind.

Nun meine Fragen:

  1. Ist es möglich, während eines Urlaubjahres die Berechnung der Dienste neu zu gestallten?

  2. Wenn ja, kann der Arbeitgeber den schon genommenen Urlaub rückwirkend neu berechnen?

  3. Wie bindend ist die Urlaubsplanung, die noch unter den alten Bedingungen erfolgte?

Ich bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung meiner Fragen und wünsche noch einen schönen Tag

Hallo,

zu den Fragen:

zu 1. und 2.) Da die neue Berechnung anscheinend für die Mitarbeiter positiver ausfällt, sehe ich kein Problem darin, die Dienste und den Urlaub neu zu berechnen.

zu 3.) Der Urlaubsplan ist ja im Grunde nur ein Rahmenplan. Soweit es möglich ist, sollte man sich aber dennoch daran halten können/sollen.

MfG
Angelsfear

Hallo Angelsfear,

zu den Punkten 1 und 2 ist zu sagen, dass mir durch die Neuberechnung für jeden Ausfalldienst, der in meinen Urlaub fällt, zusätzlich 12 Stunden Urlaub abgezogen werden als vor der Neuberechnung, was eine Verringerung des verplanten Urlaubs bedeutet.

Hier muss ich ehrlich gesagt passen!
Diese Vorgehensweise ist mir sehr fremd und ich musste den Text 3x lesen :wink:

Prinzipell ist es so, dass einem lt. TV eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen zusteht. Daran kann nichts verändert werden. Wenn es um die Bezahlung nach den Stunden geht, nimmt man immer einen Durchschnittswert oder aber die Zeiten, die man gearbeitet hätte.
Beispiel:

  1. 170
  2. 165
    3 185
    4 155
    5 190
    6 175
    Daraus bildet man einen Durchschnittswert, dieser ist dann pro Monat, nun ermittelt man einen Tagessatz und der ergibt sich aus einer 5/6-Tage-Woche, jetzt hast du deinen Wert pro Tag.

Nun wird bei 3 Wochen Urlaub pro Tag der Durchschnittswert bezahlt.

Eine Freundin ist Krankenschwester und auch da wird es so praktiziert, Freischichten, die auch sie hat werden dabei nicht berücksichtigt.

Tut mir leid, dass ich dir nur ganz allgem. Antworten konnte. Es gibt mit Sicherheit ein Gewerkschaftsforum für deine Branche. Vielleicht kann man dir da weiterhelfen.

LG

Hallo Nightfly,
in diesem Bereich des Arbeitsrechtes kenn ich mich leider nicht so aus, um Ihnen nichts Falsches zu schreiben würde ich Sie bitten jemand anderen um Rat zu fragen.
Einen schönen Abend wünsche ich Ihnen.
MFG Melanie M.

Hallo,

leider kann ich da nicht weiterhelfen … das ist einfach zu speziell. Ich empfehle hier bei der zuständigen Gewerkschaft - falls es eine gibt - nachzufragen oder einen Anwalt zurate zu ziehen. Einer der Kollegen hat doch sicher eine Rechtschutzversicherung … dann kostet das nichts.

Gruß
Hajo

Hallo,
dann habe ich das System glaube ich nicht verstanden. Ausfalldienste sind Dienste, wo andere Kollegen nicht da sind und du diese vertreten würdest?
Wenn da so ist, dann ist die Einführung dieses Systems rückwirkend nicht praktikabel. Man plant ja seinen Urlaub und wenn man rückwirkend Urlaubstage bzw. Urlaubsstunden abgezogen bekommt, dann geht das so nicht.
Logischer wäre es, wenn aufgrund der zusätzlichen Stunden des Ausfalldienstes auch der Anspruch an Urlaubsstunden steigt.
Würde also mit dem Arbeitgeber mal in Ruhe ein Wörtchen reden und mir die Logik des ganzen erläutern lassen und warum es für „mehr Stunden Dienst“ nicht auch entsprechend mehr Urlaub gibt.

Hallo.zurück,

vorab - Urlaub wird nach Arbeitstagen, nicht nach Arbeitsstunden berechnet - siehe Bundesurlaubsgesetz - dazu nimmt man den Durchschnitt der gearbeiteten Tage der letzten 3 Monate … alles nähere siehe Gesetz!

In unserer Firma (Rettungsdienst) wurde in diesem Jahr zum
ersten Mal ein Rahmendienstplan (mit Ausfalldiensten, die bei
Urlaub greifen) eingeführt.

Bei der Erstellung des Rahmendienstplanes wurden die
Ausfalldienste mit keiner Stundenzahl hinterlegt, d.h. sie
flossen nicht in die Arbeitsstundenberechnung ein.

Nach diesem Dienstplan wurde die Urlaubsplanung für das Jahr
von den Kollegen gemacht. Dabei muss ich sagen, dass unser
Urlaub nach Stunden berechnet wird. (Es werden nur die
Dienstplanstunden für die Urlaubsberechnung zugrunde gelegt.)

Beispiel: Urlaubsanspruch = 360 Stunden; 2Wochen Urlaub mit im
Dienstplan vorgesehenen 7 Tage Schicht (a 10 Stunden) und 2
Ausfalldienste (0Stunden)= 70 Stunden Urlaub…

Nun hat unser Arbeitgeber, um auf die durchschnittliche
Wochenarbeitszeit zu kommen, die Ausfalldienste zum 30.06. mit
12 Stunden hinterelegt.

Gleichzeitig hat er den schon genommenen Jahresurlaub
rückwirkend für 6 Monate neu berechnet und den noch
zustehenden Resturlaub eingefroren.

Beispiel: Urlaubsanspruch = 360 Stunden; 2Wochen Urlaub mit im
Dienstplan vorgesehenen 7 Tage Schicht (a 10 Stunden) und 2
Ausfalldienste (12Stunden)= 94 Stunden Urlaub…

Diese Neuberechnung hat zur Folge, dass unter Umständen schon
seit Anfang des Jahres geplanter Urlaub nicht genommen werden
kann, da keine Urlaubsstunden mehr vorhanden sind.

Nun meine Fragen:

  1. Ist es möglich, während eines Urlaubjahres die Berechnung
    der Dienste neu zu gestallten?

  2. Wenn ja, kann der Arbeitgeber den schon genommenen Urlaub
    rückwirkend neu berechnen?

  3. Wie bindend ist die Urlaubsplanung, die noch unter den
    alten Bedingungen erfolgte?

Ich bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung meiner
Fragen und wünsche noch einen schönen Tag

Hallo Angelsfear.

Ich versuche mal die Angelegenheit aus einem anderen Blickfeld zu betrachten…

Wir haben seit dem 01.01.2010 einen Rahmendienstplan in dem die einzelnen Schichten für das ganze Jahr - aufgrund der Planbarkeit - eingetragen sind.
In diesem Rahmendienstplan (RDP) sind auch seit Anfang an die „Planbaren Ausfalldienste (PAR)“ eingetragen, die zum tragen kommen, wenn ein Kollege im Urlaub ist. Wenn ich in der Zeit eines Urlaubes „PAR“ habe, übernehme ich seinen Dienst.

Dieser „PAR“ war auf dem RDP vom 01.01.2010 mit Null Stunden, da er als „Planungshilfe für den Ausfall“ dient, hinterlegt.
D.h., dass im monatlichen Dienstplan nur die Stunden berechnet wurden, die tatsächlich geleistet worden sind.

Bei der Urlaubsplanung am 15.01.2010 wurde z,B. mein „PAR“ als freier Tag behandelt (also mit null Stunden berechnet), da ich mich kaum selber im Urlaub vertreten kann.

Aufgrund dieser Zahlen wurde der Jahresurlaub geplant, beantragt und genehmigt.

Nun hat unser Arbeitgeber zum 30.06.2010 den PAR mit 12 Stunden hinterlegt, die (und nun kommt das Komplizierte…) im monatlichen Dienstplan bei nicht Inanspruchnahme wieder auf null Stunden zurückgerechnet werden, aber beim Urlaub weiterhin mit 12 Stunden hinterlegt sind.

Unser Arbeitgeber hat weiterhin alle für das Jahr 2010 im RDP eingetragenen PAR auch rückwirkend mit 12 Stunden hintelegt, die nur beim eigenen Urlaub berechnet werden.

Aufgrund einer Betriebsvereinbarung werden die Urlaubstage in Stunden umgerechnet und nur die im RDP eingetragenen Dienste als Urlaubstunden berechnet.

Da nun auch der PAR mit Stunden hinterlegt wurde und unser Arbeitgeber die Stunden Rückwirkend neu berechnet hat, werden für den gleichen Zeitraum mehr Urlaubstunden abgezogen als zum Zeitpunkt der Urlaubsplanung.

Als Folge daraus ergibt sich, dass die Kollegen unter Umständen nicht den gesamten geplanten Jahresurlaub erhalten, da die Urlaubstunden nach der Neuberechnung nicht mehr ausreichen.

Ich weiß, dies ist komliziert, aber ich hoffe, Du konntest mir fogen…

Viele Grüße
Nightfly

Hallo,

leider bin ich derzeit im Urlaub und habe keinerlei Gesetzestexte dabei, sobald ich zurück bin werde ich versuchen noch zu antworten.

Gruß Nero

Hallo,
leider bin ich für solche Fragen kein Experte!
Dafür gibt es den Betriebsrat oder den Vertreter der Gewerkschaft!
Mit freundlichen Grüßen
A.S.

Hallo, ich muss die Frage weitergeben,da ich mich auch zuerst schlaumachen müsste.
Gruß,Alfred

Hallo Nightfly34
Sorry das ich erst jetzt antworte, war paar Tage im Urlaub.
Hm…klingt alles sehr dubios, würd ich sagen.
Leider habe ich von dieser Materie keine Ahnung.
Gibt es einen Tarifvertrag für euch?
Wen ja. kann der Arbeitgeber nicht einfach mitten in der Tarifperiode eingreifen.
Hoffe nur, ihr habt einen Beriebsrat, oder das du gewerkschaftlich organisiert bist.
Die Gewerkschaft kann dich hierzu bestimmt richtig beraten.
Also Sorry nochmals und viel Glück für die Zukunft.

LG Beno