Urlaubsanspruch Schicht

Hallo zusammen, ich beginne direkt den Fall zu schildern:

zur Zeit ist es so:

Tariflich festgelegter Urlaub: 30 Tage
Wochenarbeitszeit:  38 Stunden
tägliche Arbeitszeit: 7,6 Stunden
5 Tage Woche (Mo - Fr)
Schichtrhytmus. 1 Woche Früh, eine Woche Spät, eine Woche Nacht usw…

nun soll es so werden:
7 Tage Woche im folgenden Rhytmus: 2 Tage Früh, 2 Tage Spät, 2 Tage Nacht, 4 Tage Frei usw…nach 10 Wochen wiederholt sich das ganze wieder (d.h.Montag und Dienstag hat man wieder Früh).
Daraus ergibt sich eine neue Wochenarbeitszeit von 34,656 Stunden (42 Arbeitstage mal 7,6 Stunden durch 70 Tage, also 10 Wochen = 4,56 Tage)
4,56 Tage mal 7,6 Stunden sind besagte 34,656 Stunden die Woche.

Urlaubsabsprucg würde ich dann wie folgt bestimmen:
30 Urlaubstage entsprechen 38 Stunden, dann komme ich bei 34,656 Stunden auf 27,36 Tage.

Kann ich das alles hier überhaupt so rechnen?

Freue mich auf eure Antworten!

Hallo,

in diesem Fall liegen u.U. gleich mehrere „Denkfehler“ vor:

  1. Je nach tarif- bzw. arbeitsvertraglichen Regelungen kann der AG nicht einfach einseitig die Wochenarbeitszeit und/oder die Zahl der Arbeitstage/Woche verändern. Der AG könnte dabei in „Annahmeverzug“ nach § 615 BGB geraten,
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
    wenn sich die Wochenarbeitszeit verkürzt. Evtl. sind die Änderungen von Arbeitszeit und/oder Arbeitstagen nur im Zuge einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG einseitig vom AG änderbar.
    http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html

  2. Besteht im Betrieb ein BR, hat dieser bei der geschilderten Änderung volle Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG:
    http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
    Angesichts des üblen Schichtplanes kommt durchaus auch noch ein Mitbestimmungsrecht gem. § 91 BetrVG in Betracht:
    http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__91.html

  3. Urlaub (wie auch Entgeltfortzahlung) wird grundsätzlich nur in Arbeitstagen gerechnet - unabhängig von deren Stundenzahl gem. § 3 BUrlG.
    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
    Selbst wenn der AG berechtigt wäre, die beschriebene Änderung durchzuführen, müßte je nach tarif- bzw. arbeitsvertraglichen Regelungen nur dann die Zahl der Urlaubstage verändert werden, wenn sich auch die Zahl der Arbeitstage verändert.

Danke für die schnelle Antwort!
Dass die Gewerkschaft und der Betriebsrat sich ebenfalls damit beschäftigen müssen ist klar. Es geht im Moment erst mal darum ein anderes Modell zu entwickeln, um auch Sa + So arbeiten zu können, hätte mich umfassender ausdrücken müssen. Hier ist man noch in der Findungsphase und dieses Beispiel finde ich ehrlich gesagt gar nicht soo schlecht. Natürlich nicht zu finanziellen Verlusten der Mitarbeiter.
Bei diesem 10Wo. Rhytmus arbeitet man im Schnitt 4,2 Tage die Woche, somit kommt man beim Urlaub also auf 25,2 Tage. Richtig?
Mann müsste dann natürlich auch Samstags und Sonntags Urlaub nehmen, und man hätte mal eine Woche mit nur 3 Arbeitstagen und mal eine Woche mit 6 Arbeitstagen. Wenn man nun immer nur dann Urlaub einreicht wenn man sich in einer 3 Tage-Woche befindet, kann man bis Ende des Jahres mehr Freizeit aus seinem Urlaub rausholen, als wenn man immer nur dann Urlaub nimmt wenn mann grad eine 6-Tage-Woche hätte.
Ist das so richtig gedacht und rechtens?