Hallo
Man könnte alles versuchen, kompliziert zu machen, oder wir machen es ganz einfach…
Wenn die VZ-AN 34 WERKtage Urlaub haben, so gilt dies auch für die Teilzeitlerin, da für eine freie Woche 6 Urlaubstage genommen werden müssen, auch wenn man arbeitsfrei hätte. Bei einer betriebsüblichen 6-Tage-Woche könnte man das imho auch übernehmen, wenn im AV nicht WERK- sondern ARBEITStage steht. Wenn man aber heiß drauf ist, es anders zu machen, müsste man - bei unregelmäßigen Arbeitstagen / Woche schlussendlich erst gegen Ende des Jahres, den Wochenschnitt auszurechnen und ggf dann noch ausstehenden Urlaub zu gewähren. Man müsste dabei auf knapp 5 1/2 Wochen kommen.
Aber, wie gesagt, es geht auch viel einfacher…
Gruß,
LeoLo