Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigung

Hallo,

es geht mir um die Berechnung eines Urlaubsanspruches bei Teilzeitbeschäftigen. Aus dem stöbern der schon bereits veröffentlichten Artikel weiss ich, dass das sich der Anspruch immer nach den tatsächlichen Arbeitstagen richtet und die Anzahl der jeweiligen Arbeitsstunden an diesem Tag unerheblich ist. Dennoch möchte ich für den folgenden Fall nochmals konkret nachfragen:

Angenommen ein AN hat einen Festanstellungsvertrag für 10 Wochenarbeitsstunden. Es besteht keine Regelung, wann diese zu erbringen sind. Es ist also möglich an 5 Wochenarbeitstagen diese Stunden zu leisten. In der Regel werden aber die Stunden auf 3 Arbeitstage verteilt und wenn notwendig auch noch Arbeitszeit am Wochenende eingesetzt. Vollzeitbeschäftigte erhalten in der Firma 30 Urlaubstage. Diese sollen nun auch für den o.g. AN gelten. Ist das richtig?

Danke bereits jetzt für Antwort!

loebiline

Hallo

Vollzeitbeschäftigte
erhalten in der Firma 30 Urlaubstage. Diese sollen nun auch
für den o.g. AN gelten. Ist das richtig?

Wenn es sich dabei um 30 WERKtage Urlaub handelt, ist das korrekt. Dann müssten ungeachtet der Arbeitstage pro Woche für jede freie Woche 6 Urlaubstage geopfert werden.

Handelt es sich um 30 ARBEITStage und die Vollzeitler haben k eine 6-Tage-Woche, dann wäre es nicht korrekt, aber höchstens zugunsten des Teilzeitlers und damit aus seiner Sicht nicht zu beanstanden.

Gruß,
LeoLo