Hallo,
es geht mir um die Berechnung eines Urlaubsanspruches bei Teilzeitbeschäftigen. Aus dem stöbern der schon bereits veröffentlichten Artikel weiss ich, dass das sich der Anspruch immer nach den tatsächlichen Arbeitstagen richtet und die Anzahl der jeweiligen Arbeitsstunden an diesem Tag unerheblich ist. Dennoch möchte ich für den folgenden Fall nochmals konkret nachfragen:
Angenommen ein AN hat einen Festanstellungsvertrag für 10 Wochenarbeitsstunden. Es besteht keine Regelung, wann diese zu erbringen sind. Es ist also möglich an 5 Wochenarbeitstagen diese Stunden zu leisten. In der Regel werden aber die Stunden auf 3 Arbeitstage verteilt und wenn notwendig auch noch Arbeitszeit am Wochenende eingesetzt. Vollzeitbeschäftigte erhalten in der Firma 30 Urlaubstage. Diese sollen nun auch für den o.g. AN gelten. Ist das richtig?
Danke bereits jetzt für Antwort!
loebiline