Hallo,
Wenn ein Vater nach der Geburt drei Wochen unbezahlten Urlaub nimmt um seine Frau und andere gemeinsame Kinder zu betreuen, entfällt damit sein Anspruch auf gesetzl./ tarifl. Urlaub?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke
Gunther
Hallo,
Wenn ein Vater nach der Geburt drei Wochen unbezahlten Urlaub nimmt um seine Frau und andere gemeinsame Kinder zu betreuen, entfällt damit sein Anspruch auf gesetzl./ tarifl. Urlaub?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke
Gunther
Hi,
wenn sich kürzlich nichts geändert hat, dann
NEIN
Bei gesetzl./tarifl. Urlaub geht es um BEZAHLTEN Urlaub.
Gruss