Urlaubsanspruch (unbezahlter Urlaub im Jahr)

Hallo,

folgender Fall:
ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.01. bis zum 31.12. desselben Jahres. Bis zum 14.01. hat er unbezahlten Urlaub. Ist es möglich, dass er aufgrund des unbezahlten Urlaubs nur noch Anspruch auf 27 (statt, laut Vertrag, 29) bezahlte Urlaubstage hat?

Danke für die Hilfe
Anne

Hi!

Ist es möglich, dass er aufgrund des

unbezahlten Urlaubs nur noch Anspruch auf 27 (statt, laut
Vertrag, 29) bezahlte Urlaubstage hat?

Je nach vertraglicher Vereinbarung ist das möglich.

Da es hier um den Teil geht, der den gesetzlichen übersteigt, kann man durchaus von vertraglicher Freiheit reden.

VG
Guido

Hallo Guido und andere Leser,

„Je nach vertraglicher Vereinbarung ist das möglich.“

–> Im Vertrag sind 29 Urlaubstage angegeben. Kann der Urlaubsanspruch aufgrund der zwei Wochen unbezahlten Urlaubs zu Jahresbeginn automatisch um zwei Tage reduziert werden?

Habe ich die Frage nun verständlicher formuliert? Oder die Antwort nicht verstanden?

Grüße, Anne

Hallo Anne,

während des unbezahlten Urlaubs erwirbst man natürlich keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub - der bezahlte Urlaub ist also anteilig zu kürzen. Wenn im Vertrag nicht eindeutig geregelt ist, wie dabei verfahren wird, wird der Arbeitgeber wahrscheinlich wie folgt argumentieren: 29 Tage Uralub im Jahr = 2,4 Tage Urlaub pro Monat, d.h. 1,2 Tage Urlaub durch den halben Monat unbezahlten Urlaub verwirkt. Urlaub wird nur in ganzen Tagen gewährt, also sind für rechnerische 1,2 Tage zwei Tage Urlaub abzuziehen.

Ob er mit der Argumentation vor einem Arbeitsgericht durchkäme weiß ich nicht - ob man wegen einem Tag Urlaub tatsächlich vor’s Arbeitsgericht zieht weiß ich auch nicht ;-(

Gruß
Werner

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Hallo,

Im Vertrag sind 29 Urlaubstage angegeben. Kann der
Urlaubsanspruch aufgrund der zwei Wochen unbezahlten Urlaubs
zu Jahresbeginn automatisch um zwei Tage reduziert werden?

Guido hat schon richtig verstanden und beantwortet (bzw. nachgefragt). Was ist denn arbeitsvertraglich (oder evtl. tarifvertraglich) zum Urlaub noch so geregelt?

Denkbar ist ein Abzug, bei dem Teil, der über das gesetzliche Mindestmaß von 4 Wochen hinaus geht, schon. Und da in der Regel nur ganze Monate für den Urlaubsanspruch zählen, käme das sogar hin. (29:12)x11 ergibt [aufgerundet] auch bei mir 27 Tage.

MfG


Hi!

während des unbezahlten Urlaubs erwirbst man natürlich keine
Ansprüche auf bezahlten Urlaub - der bezahlte Urlaub ist also
anteilig zu kürzen.

Das leitest Du genau woraus ab?

Wenn im Vertrag nicht eindeutig geregelt
ist,

…kann auch nicht gekürzt werden.

29 Tage Uralub im Jahr
= 2,4 Tage Urlaub pro Monat, d.h. 1,2 Tage Urlaub durch den
halben Monat

…was dann völlich hahnebüchen wäre, da im BUrlG grundsätzlich nur von vollen Monaten und nirgendwo von „Wochen“ die Rede ist.

Urlaub wird nur in
ganzen Tagen gewährt, also sind für rechnerische 1,2 Tage zwei
Tage Urlaub abzuziehen.

AARGH!

BITTE!
Sei so gut, Dich vorher zu informieren, bevor Du solche einen Unfug in einem Expertenforum als Fakt präsentierst!

VG
Guido

Hallo.

Leider weiss ich nun immer noch nicht, wieviel Urlaub ihm zustände. Im Vertrag steht nichts weiter. Er hätte natürlich gern noch zwei Tage mehr Urlaub in diesem Jahr- z.B. um Bewerbungen zu schreiben.

Guido benennt zwei Argumente für den vollen Urlaubsanspruch (steht nicht im Vertrag / zwei Wochen unbezahlter Urlaub werden nicht angerechnet, um Urlaub abzuziehen. Xopholos benennt einen Grund zugunsten des Arbeitgebers (ganzer Monat unbezahlter Urlaub wird als Berechnungsgrundlage genommen).

Was stimmt nun? / Wird es hier zugunsten des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers berechnet? (Dem AG ist zuzutrauen, dass er auf Verdacht und so, wie es für ihn günstig ist, gehandelt hat.)

Die Frage ist also noch genauso aktuell und dringend.

Grüsse
Anne

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Zu wenig Details
Hi!

Leider weiss ich nun immer noch nicht, wieviel Urlaub ihm
zustände.

Sorry, aber solange nicht klar ist, ob vertraglich (auch tarifvertraglich) etwas geregelt ist, wird dies auch so bleiben.

Xopholos
benennt einen Grund zugunsten des Arbeitgebers (ganzer Monat
unbezahlter Urlaub wird als Berechnungsgrundlage genommen).

Xolophos stimmt mir eigentlich nur zu.
Da steht „DENKBAR“.
Zu diesem „DENKBAR“ gehört aber eine Vereinbarung.

Was stimmt nun? / Wird es hier zugunsten des Arbeitgebers oder
Arbeitnehmers berechnet?

Nochmal: Ist nichts vereinbart, kann nichts gekürzt werden.

IST aber etwas vereinbart (durch Anwendbarkeit eines Tarifvertrags oder durch eine individuelle Vereinbarung), dann KANN diese Kürzung ok sein.

VG
Guido

Hallo!

Keine besondere vertragliche Regelung (sicher). Kein Tarifvertrag (soweit ich weiss, private Stiftung).

Heißt: Urlaubsanspruch laut Vertrag. (?)

Gruss
Anne

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Heißt: Urlaubsanspruch laut Vertrag. (?)

Ja … [voller] Jahresurlaubsanspruch, wenn(!!!) es tatsächlich keine weitere bzw. anderslautende Regelung gibt.

MfG

Hallo!

Habe nun gehört, dass die Bezahlung „an einen Tarif angelehnt“ ist. Gelten dann auch die Regeln des Tarifvertrages bezüglich des unbezahlten und bezahlten Urlaubs / Urlaubsanspruch? „Angelehnt“ klingt eher so, als sei nur die Höhe des Gehalts dem Tarifvertrag entnommen bzw. das, was dem Arbeitgeber vorteilhaft und annehmbar erscheint - oder aber, er übernimmt die Regeln des Tarifvertrages ganz und ist auch an diese gebunden?

Danke für die bisherigen Antworten,

Gruss, Anne