- Was ist wenn eine Arbeitnehmer bereits seinen Urlaub im Februar genommen hat für das ganze Jahr, und im März kündigt, bzw. gekündigt wird?
- Kann es sein, dass der neue Arbeitgeber durch die Urlaubsbescheinigung weiß dass der Urlaub bereits abgegolten ist?
- Was ist allerdings wenn man nach der KLündigung das ganze Jahr arbeitslos istß
- Muss der zuviel genommene Urlaub zurück bezahlt werden?
- Kann es sein, dass der neue Arbeitgeber durch die
Urlaubsbescheinigung weiß dass der Urlaub bereits abgegolten
ist?
Ja
- Was ist allerdings wenn man nach der KLündigung das ganze
Jahr arbeitslos istß
Wenn arbeitslos kein Erholungsurlaub
- Muss der zuviel genommene Urlaub zurück bezahlt werden?
Nein (es sei denn, das so etwas für den übergesetzlichen Teil vereinbart ist)
Ebenfalls grußlos
Guido