Urlaubsanspruch und fuehren von Stempelkarten

Moin , mal ne frage…wenn ein Arbietsvertrag am 12.03.03 abgeschlossen wird und er automatisch am 11.03.04 endet, wie sieht es mit den Urlaubstage aus? So wie Vetraglich geregelt, oder nur anteilig bis jahresende und dann wieder anteilig von jan. bis mitte Maerz?

…und wie sieht es mit Stempelkarten aus…muss der Arbeitnehmer dafuer sorge tragen, dass seine Krankzeiten bzw. Urlaubtage vermerkt sind oder ist das sache der Firma beziehungsweise des von ihm beauftragten Steuerberaters der auch die Lohnabrechnungen vornimmt?

gruss chris

Moin,

wenn ein Arbietsvertrag am 12.03.03
abgeschlossen wird und er automatisch am 11.03.04 endet, wie
sieht es mit den Urlaubstage aus? So wie Vetraglich geregelt,
oder nur anteilig bis jahresende und dann wieder anteilig von
jan. bis mitte Maerz?

Jetzt(?) … sieht da gar nichts mehr aus. Ansprüche aus 2003 bzw. 2004 wären verjährt. Ansonsten bestünde bei der Konstellation für das 1. Jahr voller Anspruch (abzüglich der bereits bei einem evtl. Vorarbeitgebr genomenen Tage) und für das Folgejahr anteilig in Zwölfteln.

…und wie sieht es mit Stempelkarten aus…muss der
Arbeitnehmer dafuer sorge tragen, dass seine Krankzeiten bzw.
Urlaubtage vermerkt sind oder ist das sache der Firma
beziehungsweise des von ihm beauftragten Steuerberaters der
auch die Lohnabrechnungen vornimmt?

Kommt drauf an, was in der Firma dazu geregelt ist. Da gibts keine allgemeinverbindlichen Vorschriften.

MfG

Moin,

wenn ein Arbietsvertrag am 12.03.03
abgeschlossen wird und er automatisch am 11.03.04 endet, wie
sieht es mit den Urlaubstage aus? So wie Vetraglich geregelt,
oder nur anteilig bis jahresende und dann wieder anteilig von
jan. bis mitte Maerz?

Jetzt(?) … sieht da gar nichts mehr aus. Ansprüche aus 2003
bzw. 2004 wären verjährt. Ansonsten bestünde bei der
Konstellation für das 1. Jahr voller Anspruch (abzüglich der
bereits bei einem evtl. Vorarbeitgebr genomenen Tage) und für
das Folgejahr anteilig in Zwölfteln.

wenn ich das richtig verstehe stehen einem fuer 2003 die im Vertrag stehenden Tage zu, zuzueglich der ca. 2,5 Tage fuer 2004

wenn ich das richtig verstehe stehen einem fuer 2003 die im
Vertrag stehenden Tage zu, zuzueglich der ca. 2,5 Tage fuer
2004

Ähm nö, zum jetzigen Zeitpunkt steht einem für 2003 nichts mehr zu. Urlaubsanspruch verfällt (wenn nichts anderes vereinbart wurde) gesetzlich bereits nach Ablauf des 31.03. des Folgejahres.