Urlaubsanspruch und Krankheitsfall Studenten

Hallo, ich bin student und arbeite bei einer firma, bei der ich ganz normal urlaub bekomme, aber die krankentage werden nicht bezahlt.
also nochmal von vorne.

  1. fall: urlaub
    ich arbeite seit april 05 bei der besagten firma, bekomme 24 tage urlaub,also 2 tage pro monat
    die sagen mir aber, dass ich mir urlaub erst verdienen muss, um eine bestimmte anzahl zu bekommen.
    d.h. seit april dabei, habe ich bis ende dezember 16 tage.
    und das steht in meinem vertrag:
    §4
    der mitarbeiter erhält einen anteiligen bezahlten erholungsurlaub entsprechend den gesetzlichen bestimmungen (24 arbeitstag/kalendarjahr) und arbeitsstunden pro beschäftigungsmonat. der zeitpunkt des urlaubs ist mit der gesellschaft abzustimmen.
    meine freundin ist auch studentin und arbeitet bei der post seit juni 2005 und hat bis märz 2006 24 tage bekommen. wie kann das angehen, wenn man pro monat zwei tage bekommt?
    und das steht in ihrem vertrag:
    das urlaubsjahr umfasst die zeit vom 01.04. des lfd. bis zum 31.03 des folgenden kalendarjahres. der urlaubsanspruch richtet sich nach dem lebensalter. der volle urlaubsanspruch wird erstmalig nach einem ununterbrochenen bestehen des arbeitsverhältnisses von 6 monaten erworben.

2.krankheitsfall
heute hat eine kollegin, auch eine studentin, erfahren, dass ihre krankentage nicht bezahlt werden, sie hat eine woche gefehlt, soweit ich weiss, ist es aber gesetzlich festgesetzt, dass auch studenten die krankentage bezahlt bekommen.
als wir die verantwortliche gefragt haben, beruht sie sich auf dieses vertragsabkommen in unseren verträgen:
$3 arbeitszeit
die von der gesellschaft garantierte arbeitszeit beträgt 10 stunden innerhalb des vertragslaufzeit.
der einsatz erfolgt während der betriebszeiten des unternehmens, z.zt. von montag bis samstag.
entsprechend den betrieblichen bedürfnissen des gesellschaft kann der mitarbeiter bis zu einer wöchentlichen arbeitszeit von 20 stunden und während der semesterferien bis zu 40 wochenstunden eingesetzt werden.

sie sagte uns, dass mit diesem absatz sich die firma abgesichert hat, um den studenten keine krankentage zu zahlen.
stimmt das?
nun ich arbeite 20 stunden die woche und wenn ich mal krank bin, bekomme ich kein geld, das irgendwie nicht angehen! dann kann mir nicht leisten krank zu werden. die kollegin hat jetz probleme, da sie die woche, die sie krank war, nicht bezahlt bekommt.

und das steht auch drin
§8 arbeitsverhinderung/krankheit
im fall einer arbeitsverhinderung wird der mitarbeiter die gesellschaft unter angabe der gründe-ggf.telefonisch-sofort verständigen oder verständigen lassen. bei krankheit ist am 3.kalendartag nach beginn der erkrankung eine ärztliche abreitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voruassichtliche kranheitsdauer ergibt. die pflicht zu unverzüglichen krankmeldung sowie zur volrage eines attestes besteht auch über die zunächst angenommene zeit hinaus.

bei krankheit zahlt die gesellschft aufgrund der kürze des vertragszeitraumes kein entgelt.

ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
danke

Forumsregeln - off topic
Hi!

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LG
Guido

Hallo

Urlaubsanspruch für 2005: 4 Wochen. Soweit vertraglich nicht anders wirksam vereinbart ist dieser Anspruch bis Ende März zu beantragen, zu bewilligen und zu nehmen - sonst verfällt er.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann man nicht ausschließen. Soweit ein Dienstplan besteht, ist der Lohn fortzuzahlen, wie er angefallen wäre, wenn der Dienstplan erfüllt worden wäre. Ist kein Dienstplan heranzuziehen, gilt der Durchschnitt der letzten 13 Wochen.

Aufgrund der Tatsache, daß die Fragestellung nicht konkret FIKTIV war (siehe Guido), kann man nur so pauschal etwas sagen.

Gruß,
LeoLo

hallo nochmal, deshalb habe ich auch die beispiele genannt, um zu erfahren ob in meinem fall was zu machen ist.
einfach ausgedrückt, habe ich anrecht auf 24 tage urlaub für 2005 obwohl ich erst seit april 2005 dort arbeite?

FAQ:1129

MOD: Abgeschlossen
und den Aussagen bisher nix hinzuzufügen wegen dem weshalb.

Gestresste Grüsse

Ivo