Urlaubsanspruch und Urlaubsentgeld bei Kündigung?

Hallo Forum, hallo Experten!

Arbeitnehmer A kündigt sein Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber B.
Das Arbeitverhältnis bestand vom 23.04.07 bis zum 31.07.07.
Laut Bundesurlaubsgesetz komme ich mit meiner Rechnung auf 7 Werktage:
1/4 des Urlaubanspruchs von den 24 gesetzl. Tagen für die vollen Monate Mai, Juni, Juli=6 Werktage
+
1/45 des Urlaubanspruchs von den 24 gesetzl. Tagen für die Zeit vom 23.-30.04.07=0,53 Werktage -> macht nach BUrlG §5 (2)=1 Werktag

Sehe ich das soweit richtig?

Arbeitnehmer A will den ihm zustehenden Urlaub ausgezahlt bekommen.
Da es sich aber um 7 Werktage handelt und A nur an 5 bzw. 6 der 7 Werktage arbeitet - wie viele Tage sollte Arbeitnehmer A von Arbeitgeber B dann ausgezahlt bekommen?
Nur 5 Tage oder 6 Tage, da er 2 von 3 Samstagen auch arbeiten musste (wenn auch nur einen von 3 Samstagen voll und den 2. nicht immer voll) oder doch alle 7 Tage??

Das ist mir ein Rästel… Wäre super wenn ihr mir diese Fragestellung erläutert!

Gruß + schon mal Danke

Arbeitnehmer A will den ihm zustehenden Urlaub ausgezahlt
bekommen.

Hi Peter!

Bei euch in Deutschland ist es erlaubt überschüssigen - noch offenen Urlaub auszubezahlen? Maaaahe zu beneiden :frowning: In Ö ist es eigentlich verboten :frowning:

Hallo,

Sehe ich das soweit richtig?

Nö. Es gibt nur für den vollen Beschäftigungsmonat je ein Zwölftel. Also wären das in dem Fall 3/12 = 6 Werktage.

Arbeitnehmer A will den ihm zustehenden Urlaub ausgezahlt
bekommen.

Das geht aber nur, wenn er den Urlaub nicht gewährt bekommen kann. Sichs einfach aussuchen, was er gerne möchte (Urlaub nehmen oder auszahlen), kann der AN nicht.

„(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

MfG

Hallo,

Sehe ich das soweit richtig?

Nö. Es gibt nur für den vollen Beschäftigungsmonat je ein
Zwölftel. Also wären das in dem Fall 3/12 = 6 Werktage.

Und wie ist §5 (2)(„Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“) dann bitte zu verstehen?!
Das wäre ja wohl auch unfair wenn nur volle Monate gerechnet werden! Angebrochene Monate wären dann aus Urlaubssicht umsonst gearbeitet…

Arbeitnehmer A will den ihm zustehenden Urlaub ausgezahlt
bekommen.

Das geht aber nur, wenn er den Urlaub nicht gewährt bekommen
kann. Sichs einfach aussuchen, was er gerne möchte (Urlaub
nehmen oder auszahlen), kann der AN nicht.

„(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt
werden, so ist er abzugelten.“

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

Wenn der AG aber damit einverstanden ist, dann wird es keine Probleme geben, denn dann wurde ja kein Urlaub gewährt.

MfG

Hallo

Und wie ist §5 (2)(„Bruchteile von Urlaubstagen, die
mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle
Urlaubstage aufzurunden.“) dann bitte zu verstehen?!

Gehen wir also von 24 ARBEITStagen Urlaubsanspruch bei einer 5 Tage-Woche aus. Eintrittstermin sei der 01.01.2007. Der Teilurlaubsanspruch ergibt sich dann über das Jahr gerechnet wie folgt:

Bei Austritt zum 31.01.2007 2,33 (rechnerisch:smile: 28* 1 /12 tatsächlich: 2,33
Bei Austritt zum 28.02.2007 4,67 (rechnerisch:smile: 28* 2 /12 tatsächlich: 5 ( aufgerundet, weil > 0,5 )
Bei Austritt zum 31.03.2007 7 (rechnerisch:smile: 28* 3 /12 tatsächlich: 7
Bei Austritt zum 30.04.2007 9,33 (rechnerisch:smile: 28* 4 /12 tatsächlich: 9,33
Bei Austritt zum 31.05.2007 11,67 (rechnerisch:smile: 28* 5 /12 tatsächlich: 12 ( aufgerundet, weil > 0,5 )
Bei Austritt zum 30.06.2007 14 (rechnerisch:smile: 28* 6 /12 tatsächlich: 14
Bei Austritt zum 31.07.2007 16,33 (rechnerisch:smile: 28* 7 /12 tatsächlich: 20 (!!gesetzlicher Mindestanspr.)!!
Bei Austritt zum 31.08.2007 18,67 (rechnerisch:smile: 28* 8 /12 tatsächlich: 20 (!!gesetzlicher Mindestanspr.)!!
Bei Austritt zum 30.09.2007 21 (rechnerisch:smile: 28* 9 /12 tatsächlich: 21
Bei Austritt zum 31.10.2007 23,33 (rechnerisch:smile: 28* 10 /12 tatsächlich: 23,33
Bei Austritt zum 30.11.2007 25,67 (rechnerisch:smile: 28* 11 /12 tatsächlich: 26 ( aufgerundet, weil > 0,5 )

Das wäre ja wohl auch unfair wenn nur volle Monate gerechnet
werden! Angebrochene Monate wären dann aus Urlaubssicht
umsonst gearbeitet…

So ist das Gesetz.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Und wie ist §5 (2)(„Bruchteile von Urlaubstagen, die
mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle
Urlaubstage aufzurunden.“) dann bitte zu verstehen?!

Gehen wir also von 24 ARBEITStagen Urlaubsanspruch bei einer 5
Tage-Woche aus. Eintrittstermin sei der 01.01.2007. Der
Teilurlaubsanspruch ergibt sich dann über das Jahr gerechnet
wie folgt:

Bei Austritt zum 31.01.2007 2,33 (rechnerisch:smile: 28* 1 /12
tatsächlich: 2,33
Bei Austritt zum 28.02.2007 4,67 (rechnerisch:smile: 28* 2 /12
tatsächlich: 5 ( aufgerundet, weil > 0,5 )
Bei Austritt zum 31.03.2007 7 (rechnerisch:smile: 28* 3 /12
tatsächlich: 7
Bei Austritt zum 30.04.2007 9,33 (rechnerisch:smile: 28* 4 /12
tatsächlich: 9,33
Bei Austritt zum 31.05.2007 11,67 (rechnerisch:smile: 28* 5 /12
tatsächlich: 12 ( aufgerundet, weil > 0,5 )
Bei Austritt zum 30.06.2007 14 (rechnerisch:smile: 28* 6 /12
tatsächlich: 14
Bei Austritt zum 31.07.2007 16,33 (rechnerisch:smile: 28* 7 /12
tatsächlich: 20 (!!gesetzlicher Mindestanspr.)!!
Bei Austritt zum 31.08.2007 18,67 (rechnerisch:smile: 28* 8 /12
tatsächlich: 20 (!!gesetzlicher Mindestanspr.)!!
Bei Austritt zum 30.09.2007 21 (rechnerisch:smile: 28* 9 /12
tatsächlich: 21
Bei Austritt zum 31.10.2007 23,33 (rechnerisch:smile: 28* 10 /12
tatsächlich: 23,33
Bei Austritt zum 30.11.2007 25,67 (rechnerisch:smile: 28* 11 /12
tatsächlich: 26 ( aufgerundet, weil > 0,5 )

Wieso rechnest du bei 24 Urlaubstagen dann * 28??
Aber es sind dann ja doch 7 Urlaubstage auch bei nur 3 vollen Monaten.
Also manche Gesetze sind wirklich…

Wie viele der 7 ihm zustehenden Urlaubstage bekommt der Arbeitnehmer dann ausgezahlt, wenn er 6 Tage die Woche und jede 3. Woche 5 Tage arbeitet??

Hallo

Wieso rechnest du bei 24 Urlaubstagen dann * 28??

:smile: Huuups, sollen natürlich 2 8 ARBEITStage sein… :smile:

Ich hatte bewußt nicht 24 Tage genommen, weil da rechnerisch keine Brüche entstehen können, da 24/12 eben eine glatte „2“ ergibt und nie etwas aufzurunden gewesen wäre…

Aber es sind dann ja doch 7 Urlaubstage auch bei nur 3 vollen
Monaten.

In diesem Beispiel: ja. Bei Dir waren es aber 24 Tage (und auch nicht „Arbeits-“ sondern "Werk"tage). Da wäre schlicht 24*3/12 zu rechnen und da kommt - wie man es dreht und wendet - nur eine glatte „6“ raus.

Wie viele der 7 ihm zustehenden Urlaubstage bekommt der
Arbeitnehmer dann ausgezahlt, wenn er 6 Tage die Woche und
jede 3. Woche 5 Tage arbeitet??

Die Abgeltung hat nichts mit der Verteilung der Arbeitszeit zu tun. Wenn ein AN Anspruch auf 7 Tage Urlaub hat, welcher in Natura nicht erfüllt wird, dann bekommt er 7 Tage Urlaub ausbezahlt. Der „Wert“ eines Tages errechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Das dann ermittelte Ergebnis wird schlicht mal 7 genommen.

Gruß,
LeoLo

Die Abgeltung hat nichts mit der Verteilung der Arbeitszeit zu
tun. Wenn ein AN Anspruch auf 7 Tage Urlaub hat, welcher in
Natura nicht erfüllt wird, dann bekommt er 7 Tage Urlaub
ausbezahlt. Der „Wert“ eines Tages errechnet sich aus dem
Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Das dann
ermittelte Ergebnis wird schlicht mal 7 genommen.

Also ist es ganz egal ob der Arbeitnehmer bei Abgeltung nun 5, 6 oder 7 Tage die Woche arbeitet?
Wenn dem AN laut BUrlG 6 Tage zustehen, dann müssen die auch bei der Abgeltung ausbezahlt werden?
Was für ein Gesetz belegt dies bzw. wie ist das rechtlcih zu begründen??

Hallo

Also ist es ganz egal ob der Arbeitnehmer bei Abgeltung nun 5,
6 oder 7 Tage die Woche arbeitet?

Jep.

Wenn dem AN laut BUrlG 6 Tage zustehen, dann müssen die auch
bei der Abgeltung ausbezahlt werden?

Jep.

Was für ein Gesetz belegt dies

Na, das BUrlG natürlich.

bzw. wie ist das rechtlich zu begründen??

Verstehe ich nicht. Die Höhe des Anspruchs an sich ergibt sich aus dem BUrlG. Wieviele Tage/Woche man arbeitet, hat Auswirkungen auf die Höhe des Urlaubsanspruchs. Der dadurch errechnete Restanspruch ist abzugelten. Klarer kann es doch gar nicht sein…?

Gruß,
LeoLo