Urlaubsanspruch verfällt?

Angenommen, ein Arbeitnehmer hat noch aus 2008 einigen Urlaubsanspruch. Er bantragt am 10. März, diesen Resturlaub ab dem 20. März diesen Jahres zu nehmen.

Die Geschäftsleitung sagt mündlich, das ginge nicht, es müsse erst noch ein Auftrag abgearbeitet werden, weil zuwenig Leute da sind.

Der Auftrag ist am 30. März abgearbeitet, es ist der 2. April und noch keine schriftliche Antwort auf den Urlaubsantrag da. Die Geschäftsleitung reagiert auf Nachfrage nicht. Wie soll der Arbeitnehmer sich verhalten? Kann der Urlaubsanspruch so verfallen?

für Antworten dankt
orangegestreift

Hallo,

der Urlaubsanspruch ist nicht verfallen da es dem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht möglich war den Urlaub zu nehmen.

LG

Steffen

Quelle?
Hi

der Urlaubsanspruch ist nicht verfallen da es dem Arbeitnehmer
aus betrieblichen Gründen nicht möglich war den Urlaub zu
nehmen.

Dafür hätte ich gerne eine Quelle!

Gruß
Guido

Hallo,

Der Urlaub kann in das nächste Kalenderjahr übertragen werden,
wenn dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen des
Arbeitnehmers erforderlich ist. (§ 7 III 2 BUrlG)

Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub bis spätestens Ende
März des folgenden Kalenderjahres genommen werden. (§ 7 III 3 BUrlG)

In Tarifverträgen ist eine abweichende Regelung zulässig. (§ 13 BUrlG)

BUrlG § 7 Absatz 3
Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des
folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.

Ich denke, da der Urlaub nicht „gewährt“ wurde, kann der AG
auch nicht auf das „genommen“ bestehen.

Verweigert der Arbeitgeber den rechtzeitig beantragten Urlaub,
dann soll der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch auf
Gewährung von Ersatzurlaub haben.
BAG, Urteil vom 18.03.03

Liebe Gruesse
Ralf

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Hallo und dankesehr für die Hinweise.

Gruß
orangegestreift

Urteil gelesen?
Hi,

bis zum Punkt mit dem Urteil stimmen wir überein.

Hast Du das Urteil im Volltext (also mit den Feinheiten des anwendbaren MTV usw.) gelesen?
Nicht?
Solltest Du mal…

Nebenbei:
Ich zweifel an, dass pauschal 10 Tage vorher der Antrag „rechtzeitig“ gestellt wurde…

Gruß
Guido