Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bei einer Kündigung:
Mir ist bekannt, dass nach der Wartezeit (nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses) der volle gesetzliche Urlaubsanspruch erstmalig erworben wird. Folgende Rahmenbedingungen:
•am 03/2012 unbefristet beim Arbeitgeber angefangen
•zum 30.09.2013 fristgerecht gekündigt worden (Kündigung im Juni erhalten) (mit Abfindung)
•laut Arbeitsvetrag 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5 Tage Woche
Wenn ich alles richtig verstanden habe, beträgt der gesetztmäßige Urlaub bei einer 5 Tage Woche mindestens 20 Tage.
Da ich die Wartezeit überstanden habe stehen mir also diese 20 Tage zu.
Laut Arbeitgeber habe ich aber Anspruch auf 23 Tage -> dies wurde wohl so berechnet:
30 Tage Urlaub : 12 Monate * 9 Monate = 22,5 Tage -> 23 Tage
Jetzt ist mir aber zu Ohren gekommen, dass mir 28 Tage Urlaub zustehen: die 20 gesetzlichen plus die 10 vertraglichen anteilsmäßig (10 Tage : 12 Monate * 9Monate =7,5 Tage).
Oder stehen mir sogar die kompletten 30 Tage aus dem Vertrag zu?
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal