Urlaubsanspruch Vorjahr

Hallo.

Ich habe im vergangenen Jahr im Mai eine neue Tätigkeit angenommen. Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr liegt bei 30 Tagen. Mir wurden für das letzte Jahr 20 Urlaubstage vom AG gewährt. Lt. Urlaubsgesetz hat man ja bei mehr als 6Monaten Tätigkeit im Kalenderjahr für ein Unternehmen den kompletten Urlaubsanspruch. Dieser wurde mir nicht gewährt und für den Betriebsfrieden habe ich es dabei gelassen. Da aktuell eine Auflösung des AV’s immer offensichtlicher wird stellt sich mir die Frage, ob man nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch die fehlenden 10 Tage aus 2011 einfordern kann?

Hallo,
klare Antwort:Nein. Den Urlaubsanspruch hättest du im vorigen Jahr anzeigen müssen, d.h. beim AG beantragen den Resturlaub mit in das neue Jahr zunehmen und ihn dann bis zum 31.3. machen. Ausnahme ist hier nur noch bei längerer Krankheit.
siehe auch Urteil Europäischer Gerichtshof(EuGH, Urteil vom 20.01.2009)

Schauen Sie bitte unter folgendem Link nach: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#uber
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen zum Urlaub, auch zum Übertrag ins nächste Kalenderjahr.
Gruß

Hallo!
Tut mir leid, ich kann nicht helfen. Mit dem Arbeitszeitgesetz kenne ich mich aus, nicht mit dem Urlaubsgesetz.

Freundliche Grüße

Der Wanderer

Hallo uwe0310,
da hast du etwas gründlich missverstanden.
lt. Bundesurlaubsgesetz:
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen
vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage
aufzurunden.
Das bedeutet, dass du erst Anspruch auf deinen zusammenhängenden Jahresurlaub, bei dir sind es 20 Tage, nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit hast.
Es bedeutet nicht, dass sie dir weil du so fleissig bist einfach so mal 10 Tage Urlaub einschl. Urlaubsgeld schenken.
Stell dir mal eine Weltfirma vor mit ein paar hunderttausend Beschäftigen vor, da werden das ganze Jaht täglich Leute eingestellt - was dies für eine Größenordnung ist.
ich empfehle dir das Bundesurlaubsgesetz nochmal nachzuschlagen, ganz still zu sein und die 20 Tage samt Urlaubsentgelt zu genießen.
ich hoffe ich konnte dir helfen.
Schönen
Gruß

Hallo,
der Urlaub muß in der Regel bis zum 31.12. des Jahres genommen werden, spätestens aber bis zum 31.03. des folgenden Jahres.Bleibt darüber hinaus noch Urlaub offen ist dieser verfallen.
Tut mir Leid,aber der Urlaub ist futsch.

Viel erfolg im neuen Jop

Hallo,
Ihnen stehen pro voll gearbeitetem Monat 1/12 des taruflichen Jahresurlaubs zu (§5 BUrlG).
wenn Sie über 6 Monate des Kalenderjahres zu Beginn (oder auch am Ende) im Unternehmen tätig sind,
steht Ihnen der gesetzliche Mindesturlaub von mind. 20 Tagen zu (Mo-Fr Arbeitszeit; 24 Tage bei Mo-Sa Arbeitszeit).
Zitat:„Lt. Urlaubsgesetz hat man ja bei mehr als 6Monaten Tätigkeit im Kalenderjahr für ein Unternehmen den kompletten Urlaubsanspruch.“
Keine Ahnung, wo Sie das reininterpretieren.
Klar, es steht nicht eins zu eins im Bundesurlaubsgesetz, aber googlen Sie mal ein wenig,
da finden Sie genügend ausführliche Antworten zum Thema Urlaub.

MfG
Susanne Schmidt

Hallo, das kann man schlecht beantworten, da
es u.U. Betriebsvereinbarungen gibt die den
Urlaub / Resttage behandeln… In vielen Firmen
gilt das er bis April genommen werden muß, sonst
verfällt er… Ob Rechtlich haltbar ???
Ich würde sofort, also vor der Kündigung die
Resttage 2011 nehmen bzw. versuchen sie zu nehmen.
Dann kommt ja eine Reaktion auf die man reagieren
kann…

Gruß
M. Fritsche

Hallo uwe0310
sorry, da kann ich Dir nix Vernünftiges dazu sagen. Ich kenne es, daß man Anteilig für die Monate Urlaubsanspruch erwirbt, in Deinem Fall also 8*30/12=20! Durchaus möglich, daß Du mit Deiner Aussage aber Recht hast. Gegebenenfalls Anwalt fragen!
Grüße Frank

In der Rechtsangelegenheit kann ich Dir leider gar nicht helfen. Wie kommt es, dass Du mich in dieser Angelegenheit für eine Expertin hältst? Bitte hilf mir da mal auf die Sprünge, damit ich ggf. mein Profil anpassen kann. Danke im Voraus und viel Glück!

Hi, Sie haben irgendwo in ihren Profileinstellungen angegeben, das sie über profundes Wissen in dem Bereich verfügen, deswegen werden sie mir von WWW vorgeschlagen. Ich halte sie nciht für eine Expertin, WWW tut das :smile:

Beste Grüße

Hallo Uwe

ich kenne das so, dass der Urlaubsanspruch berechnet wird. So war das bei mir auch als ich im Oktober angefangen habe. In deinem Fall wäre das wie folgt 30 UT / 12 Monate * 8 Arbeitsmonate = 20 UT. Der Urlaubsanspruch von 10 Tagen steht dir nicht zu.
Sorry

Danke für die Antwort. Dass die Expertensuche über die Profilangaben funktioniert, ist mir klar. Ich habe bloß im Bereich Arbeitsrecht, Rechtswissenschaft, Jura etc. in meinem Profil nichts angegeben. Daher wäre der Hinweis, mit welchem Stichwort Sie nach Experten gesucht haben, für mich sehr hilfreich. Könnten Sie mir da auf die Sprünge helfen?

Konnten Sie denn die Angelegenheit inzwischen zufriedenstellend klären oder ist noch Daumendrücken angesagt?

Ebenfalls beste Grüße

Sorry, nich mein Sachgebiet.

Hallo uwe0310,

da ich kein Arbeitsrechtler bin, kann ich Dir keine konkrete Antwort geben.
Gruß Joachim

Hallo Uwe,

sorry, daß ich mich erst jetzt melde, war in Urlaub.
Kann Dir leider nicht weiterhelfen, da kenn ich mich
nicht aus.

Viele Grüße
Karin

hallo
ich würde dies wie bei uns auf den umgerechneten Monatlichen Urlaub des ganzen Jahres belassen.
Das sind bei 30 Tg. im Jahr durch 12 Monate a´2 Tg. im Monate und der Rest aufgeteilt.
Die Stelle wird gewechselt und ich würde auf den restlichen Urlaub verzichten und dies bei der Beurteilung mit einbringen - bringt Pluspunkte.
Urlaubsanspruch ist nicht alles wenn die Arbeit zufriedenstellend ist.
Mit Gruß, Wolfgang

Hallo, da solltest Du dir proffesionelle Hilfe durch den Rechtsschutzsekretär Deiner Gewerkschaft holen oder eine Fachanwalt für Arbeitsrecht auf suchen.
Mf Glück Auf
Heinz

Kann leider nicht weiterhelfen. Bin kein Experte. nitsrek