Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage: Laut Arbeitsvertrag stehen mir 30 Tage Urlaub im Jahr zu. Mein erstes Kind wurde am 20.11.06 geboren (ET war eigentlich 07.12.06), ich bin dann nach dem MuSchu bis zum August letzten Jahres in Elternzeit gewesen. Seitdem arbeite ich wieder 20 Stunden die Woche in der selben Firma. Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist der 29.12.09. Nun habe ich gelesen, dass mir auch während des MuSchu Urlaub zusteht. Kann ich den Urlaub, den ich während der 8 Wochen MuSchu nach der 1. Geburt hatte (in 2006 habe ich alle 30 Tage genutzt, es wären also noch 2,5 Tage für den Januar 2007 übrig), jetzt noch nutzen? Und könnte ich, so mein AG einwilligt, den Urlaubsanspruch für den nächsten Mutterschutz (nochmal 5 Tage für 2 Monate nach der Geburt, die 30 Tage für 2009 sind schon verplant und eingereicht) auch noch vorweg nehmen? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt… Danke schonmal für eure Infos!!!

S. Conrad

Hallo Frau Conrad,
die 2,5 Tage Urlaub aus 2007 muß der Arbeitgeber bis ans Ende der EZ übertragen und von Ihnen hätte der Urlaub bis 31.12.2008 genommen werden müssen.
Wurden die U-Tage nicht genommen, so sind sie rein rechtlich verfallen. Insofern ist es nun eine Good-Will-Entscheidung Ihres AG, wenn er Ihnen diese Urlaubstage jetzt noch gewährt. Vielleicht zeigt er sich „großzügig“. Immerhin war er es, der Sie nicht über die zustehenden Tage für 2007 informiert hat!

Der Anspruch für 2010 kann vom AG schon in 2009 gewährt werden. Muss aber nicht. Hier gilt wieder, dass diese 5 U-Tage bis ans Ende der EZ zu übertragen sind und bis spät. 31.12. des entsprechenden Jahres abgetragen werden müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!

Alles Gute und viele Grüße
A-Barbara

Erstmal vielen Dank für die Antwort! Ich habe vergessen, zu erwähnen, dass ich mich noch in der Elternzeit befinde. Ich habe zwei Jahre eingereicht und dann auf drei Jahre verlängert, damit mir eben dieser Teilzeit-Arbeitsplatz erstmal sicher ist. Somit dürfte der Anspruch auf den Urlaub noch nicht verfallen sein, oder? Die Elternezeit endet am 20.01.2010. Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort - Sie haben mir sehr weiter geholfen!

S. Conrad

Hallo Frau Conrad,

ob der „alte“ Urlaubsanspruch auch bei „Teilzeitbeschäftigung während EZ“ bis zum Ende der EZ übertragen werden muss, läßt das Gesetz offen. Nach meiner Recherche liegt hierüber noch keine Rechtssprechung vor.

Ich wünsche Ihnen, dass sich der AG kooperativ zeigt und Ihnen die 2,5 Urlaubstage zur Verfügung stellt.

Viele Grüße
A-Barbara

hallo,
schwierige frage…bin da kein arbeitsrechtler,
am besten mal den betriebsrat oder die personalabteilung fragen.
das is doch sehr komplex.

gruß,
nils

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage: Laut Arbeitsvertrag stehen

mir 30

Tage Urlaub im Jahr zu. Mein erstes Kind wurde am

20.11.06

geboren (ET war eigentlich 07.12.06), ich bin dann

nach dem

MuSchu bis zum August letzten Jahres in Elternzeit

gewesen.

Seitdem arbeite ich wieder 20 Stunden die Woche in der

selben

Firma. Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist der

29.12.09.

Nun habe ich gelesen, dass mir auch während des MuSchu

Urlaub

zusteht. Kann ich den Urlaub, den ich während der 8

Wochen

MuSchu nach der 1. Geburt hatte (in 2006 habe ich alle

30 Tage

genutzt, es wären also noch 2,5 Tage für den Januar

2007

übrig), jetzt noch nutzen? Und könnte ich, so mein AG
einwilligt, den Urlaubsanspruch für den nächsten

Mutterschutz

(nochmal 5 Tage für 2 Monate nach der Geburt, die 30

Tage für

2009 sind schon verplant und eingereicht) auch noch

vorweg

nehmen? Ich hoffe, ich habe mich verständlich

ausgedrückt…

Danke schonmal für eure Infos!!!

S. Conrad

Hallo Frau Conrad,

genau weiß ich es leider auch nicht, aber ich denke es
kommt sehr viel auf den AG drauf an. Sprechen Sie doch
einfach mal damit und versuchen das zu klären.
Es tut mir leid, dass ich ihnen da keine genaueren
Auskünfte geben kann.
Rein theoretisch würde ich sagen, dass das schon
möglich ist.
Alles gute und viele Liebe Grüße

Pia

Hallo, es richtig das Dir für den gesamten Mutterschutz (bis zum Monatsende in dem der Mutterschutz endet = der volle Monat) Urlaub zusteht.

Im Grunde kannst Du deinen Urlaub schon vorab nehmen, auch den aus 2007 bzw. 2006. Dies Bedarf allerdings der Zustimmung des Arbeitgebers.

Gruß
SE