Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage: Laut Arbeitsvertrag stehen mir 30 Tage Urlaub im Jahr zu. Mein erstes Kind wurde am 20.11.06 geboren (ET war eigentlich 07.12.06), ich bin dann nach dem MuSchu bis zum August letzten Jahres in Elternzeit gewesen. Seitdem arbeite ich wieder 20 Stunden die Woche in der selben Firma. Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist der 29.12.09. Nun habe ich gelesen, dass mir auch während des MuSchu Urlaub zusteht. Kann ich den Urlaub, den ich während der 8 Wochen MuSchu nach der 1. Geburt hatte (in 2006 habe ich alle 30 Tage genutzt, es wären also noch 2,5 Tage für den Januar 2007 übrig), jetzt noch nutzen? Und könnte ich, so mein AG einwilligt, den Urlaubsanspruch für den nächsten Mutterschutz (nochmal 5 Tage für 2 Monate nach der Geburt, die 30 Tage für 2009 sind schon verplant und eingereicht) auch noch vorweg nehmen? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt… Danke schonmal für eure Infos!!!
Hallo Frau Conrad,
die 2,5 Tage Urlaub aus 2007 muß der Arbeitgeber bis ans Ende der EZ übertragen und von Ihnen hätte der Urlaub bis 31.12.2008 genommen werden müssen.
Wurden die U-Tage nicht genommen, so sind sie rein rechtlich verfallen. Insofern ist es nun eine Good-Will-Entscheidung Ihres AG, wenn er Ihnen diese Urlaubstage jetzt noch gewährt. Vielleicht zeigt er sich „großzügig“. Immerhin war er es, der Sie nicht über die zustehenden Tage für 2007 informiert hat!
Der Anspruch für 2010 kann vom AG schon in 2009 gewährt werden. Muss aber nicht. Hier gilt wieder, dass diese 5 U-Tage bis ans Ende der EZ zu übertragen sind und bis spät. 31.12. des entsprechenden Jahres abgetragen werden müssen.
Erstmal vielen Dank für die Antwort! Ich habe vergessen, zu erwähnen, dass ich mich noch in der Elternzeit befinde. Ich habe zwei Jahre eingereicht und dann auf drei Jahre verlängert, damit mir eben dieser Teilzeit-Arbeitsplatz erstmal sicher ist. Somit dürfte der Anspruch auf den Urlaub noch nicht verfallen sein, oder? Die Elternezeit endet am 20.01.2010. Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort - Sie haben mir sehr weiter geholfen!
ob der „alte“ Urlaubsanspruch auch bei „Teilzeitbeschäftigung während EZ“ bis zum Ende der EZ übertragen werden muss, läßt das Gesetz offen. Nach meiner Recherche liegt hierüber noch keine Rechtssprechung vor.
Ich wünsche Ihnen, dass sich der AG kooperativ zeigt und Ihnen die 2,5 Urlaubstage zur Verfügung stellt.
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage: Laut Arbeitsvertrag stehen
mir 30
Tage Urlaub im Jahr zu. Mein erstes Kind wurde am
20.11.06
geboren (ET war eigentlich 07.12.06), ich bin dann
nach dem
MuSchu bis zum August letzten Jahres in Elternzeit
gewesen.
Seitdem arbeite ich wieder 20 Stunden die Woche in der
selben
Firma. Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist der
29.12.09.
Nun habe ich gelesen, dass mir auch während des MuSchu
Urlaub
zusteht. Kann ich den Urlaub, den ich während der 8
Wochen
MuSchu nach der 1. Geburt hatte (in 2006 habe ich alle
30 Tage
genutzt, es wären also noch 2,5 Tage für den Januar
2007
übrig), jetzt noch nutzen? Und könnte ich, so mein AG
einwilligt, den Urlaubsanspruch für den nächsten
Mutterschutz
(nochmal 5 Tage für 2 Monate nach der Geburt, die 30
Tage für
2009 sind schon verplant und eingereicht) auch noch
vorweg
nehmen? Ich hoffe, ich habe mich verständlich
ausgedrückt…
Danke schonmal für eure Infos!!!
S. Conrad
Hallo Frau Conrad,
genau weiß ich es leider auch nicht, aber ich denke es
kommt sehr viel auf den AG drauf an. Sprechen Sie doch
einfach mal damit und versuchen das zu klären.
Es tut mir leid, dass ich ihnen da keine genaueren
Auskünfte geben kann.
Rein theoretisch würde ich sagen, dass das schon
möglich ist.
Alles gute und viele Liebe Grüße