Hallo an alle,
eine Arbeitnehmerin von uns schloss einen ATZ-Neufall ab.
Arbeitsphase ab 01.10.09, Freizeitphase ursprünglich 01.10.13.
Durch Krankheit muss sie nun die Zeit nacharbeiten bis zum 02.11.13.
Ihre Frage war, ob sie während der Nacharbeitszeit einen zusätzlichen Urlaubsanspruch hat, d.h. anstatt bis zum 30.09.13, bis zum 02.11.13.
Vielen Dank im Voraus!