Hallo an alle,
macht mich doch mal schlauer, bitte. Im Archiv und im Netz hab ich gesucht, aber keine konkrete Lösung gefunden.
Wenn der Ausbildungsvertrag eines Auszubildenden noch bis zum 31.7.2008 läuft und im Vertrag ein jährlicher Urlaubsanspruch von 26 Tagen ausgewiesen ist, hat der Azubi dann Anspruch auf die vollen 26 Tage, wenn er den Vertrag nicht verlängert bekommt, also nach Ablauf des Vertrages nicht bei der Firma bleibt? Und wo finde ich die rechtlichen Grundlagen dazu?
Vielen Dank und Gruß
Schnärchen