Hallo zusammen. Man stelle sich folgende Konstellation vor.
In einem Unternehmen werden den MA unisono 30 Tage Urlaub gewährt.
Ein neu eingestellter MA hat diese Anzahl ebenso in seinen AV eingetragen bekommen.
Der Rechtsprechung nach hat dieser doch Anspruch auf zusätzlich 5 Tage.
Muß er das neu beantragen oder kann sich der AG darauf berufen, daß diese Tage in den vertraglichen Urlaubstagen schon enthalten sind ?