Urlaubsanspruch wg. Körperbehinderung

Hallo zusammen. Man stelle sich folgende Konstellation vor.
In einem Unternehmen werden den MA unisono 30 Tage Urlaub gewährt.
Ein neu eingestellter MA hat diese Anzahl ebenso in seinen AV eingetragen bekommen.
Der Rechtsprechung nach hat dieser doch Anspruch auf zusätzlich 5 Tage.
Muß er das neu beantragen oder kann sich der AG darauf berufen, daß diese Tage in den vertraglichen Urlaubstagen schon enthalten sind ?

Was denkt ihr ?

Hallo,

es muss schon eine Schwerbehinderung sein, d.h. GdB 50% und mehr.

Grundlage ist nicht Rechtsprechung, sondern das SGB IX: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/125.html

Und ja, der Schwerbehinderte bekommt das zu den 30 Urlaubstagen dazu, bekommt eine Woche Urlaub mehr.

VG
EK

Hallo goldfinger,
meines Wissens handelt es sich um einen Zusatzurlaub nach dem SGB IX und muss
wie der Name sagt zusätzlich gewährt werden.