Hallo, ich bin bei meinem Arbeitgeber zum 30.9. ausgeschieden laut Tarifvertrag stehen mir 28 Tage Urlaub zu, genommen wurden bereits 10tage nun meint meine Ehemalige Chefin mir würde nicht der komplette Jahresurlaub zustehen, sondern nur anteilig. Da ich länger als 6 Monate und über die 2 Jahreshälfte beschäftigt war steht mir meineswissens der komplette Jahresurlaub zu auch wenn ich zum 30.09 gekündigt habe seh ich dies richtig? Wenn ja gibt es irgend einem Patagraphen oder änliches mit dem ich argumentieren kann denn es geht um die Auszahlung da ich dem Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte. Beschäftigt war ich seit 01.07.2011 fals dies was zur Sache beiträgt.
Danke für die Hilfe
Hallo Marco,
Du hast Recht, Dir steht der volle Urlaubsanspruch zu.
Geregelt ist das im Bundesurlaubsgesetz. Dort steht im §4, dass man Anrecht auf den vollen Urlaub nach 6 Monaten hat. Zudem kann man im §5 lesen, wann es Teilurlaub gibt und daraus erkennen, dass Dein Fall nicht dabei ist.
Gruß
Thomas
Hallo,
der Urlaub steht nur anteilig zu. Ein Gesetz kann ich leider nicht nennen. d.h. 28:12x9 das wären 20,9999 Tage (Da kommt es jetzt auf die Chefin an ob sie Stundenweise abrechnet oder dann 21 Tage gelten läßt). Bei 10 genommen Tagen heißt das Resturlaub 10 bzw. 11 Tage.
Ich hoffe etwas geholfen zu haben.
LG Emi