Hallo,
folgende Situation und Frage:
Ein Arbeitnehmer ist seit Februar 2005 in einem Betrieb beschäftigt, der Jahresurlaub ist auf die gesetzlichen 24 Tage festgelegt.
Welcher Urlaubsanspruch entsteht dem Arbeitnehmer jetzt tatsächlich?
die vollen 24 Tage (weil er inm Jahr 2005 länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist = voller Urlaubsanspruch) oder nur 22 Tage (11 Monate Betreibszugehörigkeit x (24 Tage / 12) ) ?
danke, agent_n2
Welcher Urlaubsanspruch entsteht dem Arbeitnehmer jetzt
tatsächlich?
Hallo agent_n2, der volle Urlaubsanspruch dürfte schon stimmen. Wurde denn vorher bereits von einem anderen Arbeitgeber anteilig Urlaub für 2005 gewährt/abgegolten?
MfG
Nein!
Hi!
kannst Du Dir im Ernst vorstellen, dass ein Arbeitnehmer, der
im Juni anfängt, den gleichen Jahresurlaub bekommt wie sein
Kollege, der seit dem Januar dabei ist?
Also ICH kann das, weil es so im Gesetz steht!
Mich würde ernsthaft
interessieren, wie solche Meinungen entstehen.
Mich intreressiert eher, wie Leute IHRE Sicht der Dinge als völlig selbstverständlich betrachten, obwohl sie falsch sind…
Für die Bemessung des Urlaubs gilt das Urlaubsjahr, das läuft
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Urlaub gibt es
anteilig zur Dauer der Beschäftigung:
http://bundesrecht.juris.de/burlg/BJNR000020963BJNE0….
Weder ist von a, noch von b, noch von c hier die Rede!
NUR dann wird gezwölftelt!
Schau mal lieber hier rein
http://bundesrecht.juris.de/burlg/BJNR000020963BJNE0…
Da steht was von vollem Urlaubspruch - keine Einschränkung!
Die einzigen Einschränkungen gibt es in Deinem § (treffen hier aber nicht zu) und, wie xolophos schon anmerkte, beim Thema Doppelanspruch -> §6!
Aber vielleicht ist es hier ja besser erklärt
http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktm…
LG
Guido
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Nachfrage
Hallo Guido!
Heißt das auch, wenn ich einen Arbeitslosen zum 1. Juni einstelle, dann
erwibt der neue Mitarbeiter am 1. Dezember seinen vollen Jahresurlaub
als Anspruch?
Gruß
Stefan
Hallo
Heißt das auch, wenn ich einen Arbeitslosen zum 1. Juni
einstelle, dann
erwibt der neue Mitarbeiter am 1. Dezember seinen vollen
Jahresurlaub
als Anspruch?
Er erwirbt den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen auf jeden Fall. Alles darüber kann anders geregelt werden.
Gruß,
LeoLo
Danke!
Vielen Dank den Experten.
Ich denke die Frage ist geklärt!
off topic
Hi!
Ich habe gerade im Wachzustand mein Posting eins tiefer nochmal gelesen
Wenn ich etwas unfreundlich rüberkam: Sorry!
LG
Guido
Nur mal zur Klärung
Hi!
Das Gesetz redet von WERKtagen!
Das heißt, es meint eine Woche von MO-SA!
Eigentlich wäre die Formulierung „4 Wochen“ da etwas einleuchtender (obwohl bei Feiertagen…)
Wenn man nur eine 5-Tage-Woche hat, gibt es ebenso nur 4 Wochen, sprich 20 ARBEITStage.
Ich war mir nicht ganz sicher ob Du Dir dessen bewusst bist - wenn doch: Vergiss es! 
LG
Guido
Hallo zusammen,
rein vorsorglich möchte ich noch einen Tip gegben für den gegenteiligen Fall: Wenn nämlich ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Dazu steht im Bundesurlaubgesetz, dass man den vollen(!) Jahresanspruch hat, wenn man a) insgesamt länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt war _und_ b) das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet. Unabhängig also davon, wer gekündigt hat und wann gekündigt wurde. Wer also am 01.01. irgendwo anfängt und zum 15.07. wieder kündigt, hat Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub.
Das nur der Vollständigkeit halber.
Gruß
Jens
Hallo
Wer also am 01.01. irgendwo anfängt und zum
15.07. wieder kündigt, hat Anspruch auf den ganzen
Jahresurlaub.
Nein, nicht „ganzen Jahresurlaub“ sondern „gesetzlichen Mindesturlaub“. Der „ganze Jahresurlaub“ kann ja auch über dem gesetzlichen Minimum von 4 Wochen liegen. Der über dem gesetzlichen Minimum liegende Teil steht aber nur dann auch im vollen Umfang zu, wenn nichts anderslautendes wirksam vereinbart wurde.
Das nur der Vollständigkeit halber.
Jep 
Gruß,
LeoLo