Urlaubsanspruch

Hallo!
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man ab 40 Anspruch auf einen Tag mehr Urlaub im Jahr hat. Ich finde dazu aber leider nichts mehr.
Weiß da jemand Bescheid und kann mir ggf. einen Link schicken, der das belegt?
Vielen Dank!

kenne etwas ähnliches, das war allerdings eine Tarifliche Regelung und wenn ich mich recht entsinne war dies ab 60ig.

Der Urlaubsanspruch wird entweder in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag festgelegt.

Es kommt also darauf an, welcher Tarifvertrag für „man“ gilt oder was in "man"s Arbeitsvertrag steht.

Eine allgemeine Regelung dazu gibt es nicht.

Beatrix

OT: Was ist das? Sechzigig?

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Für Personen, bei denen keine tarifvertragliche Urlaubsregelung besteht, gilt das Bundesurlaubsgesetz.
Keine tarifvertragliche Vereinbarung darf die dort enthaltenen Ansprüche unterschreiten.

In manchen tarifvertraglich geregelten Ansprüchen ist vorgesehen, ab einem bestimmten Alter zusätzlich Urlaubstage zuzubilligen.

mfg Ev22853