Hallo zusammen,
nach Internetrecherchen wird der Urlaub während der Elternzeit nur für volle Kalendermonate um 1/12 des jährlichen Urlaubsanspruches pro Monat gekürzt.
Was genau ist mit vollen Monat gemeint? Ist damit z.B. vom 1. Februar bis zum 28. Februar oder vom 1. Juni bis zum 30. Juni gemeint?
Angenommen ein Vater nimmt einen Monat Elternzeit vom 7. März bis zum 6. April. Wird dann der Ulaubsanspruch auch um 1/12 gekürzt?
Danke für Infos,
Gruß
Blumenschein