Urlaubsansprüche bei Firmenwechsel!?

Hallo,

mal angenommen, AN X hat sein Arbeitsverhältnis (30 Tage Urlaub)gekündigt und verlässt das Unternehmen zum 31.07. um ein neues Arbeitsverhältnis (auch 30 Tage Urlaub) einzugehen.

Wieviel Urlaubsanspruch hat er bei seinem jetzigen AG und wieviel bei seinem neuen?

Besteht evtl. gar kein Urlaubsanspruch beim neuen AG und daher der volle beim alten AG?

Hintergrung: AN X möchten 1 Monat früher (30.6.) aus dem Arbeitsverhältnis kommen und daher einen Aufhebungsvertrag mit dem jetzigen AG eingehen! Welche Möglichkeiten hat er?

Vielen Dank im Voraus!

§ 6 BUrlG
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/6.html

Und was heißt das jetzt konkret auf meine Fragen bezogen? Den Paragraphen kenne ich bereits!

Hallo macul,

beim Ausscheiden 31.07. besteht kein (gesetzlicher) Urlaubsanspruch beim neuen AG, weil der volle (gesetzliche) Anspruch beim alten AG entsteht - vorausgesetzt, der neue AG fragt überhaupt danach (in der Praxis kommen Doppelansprüche dauernd vor).

Beim 30.06. entsteht bei beiden AG der hälftige Urlaubsanspruch.

VG
EK