Hallo,
nehmen wir mal an, ein AN hat zum 7. April 2008 seine Anstellung aufgenommen. Am 15. Mai 2008 erhält er fristgerecht die Kündigung zum 31. Mai 2008. Er hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 28 Tagen. Wie schaut es mit seinen Urlaubsansprüchen aus?
Für den Mai gilt dann ja 1/12, also 2,3 - was dann wohl 2 Tage ergeben würde, oder wird hier nicht abgerundet?
Aber wie schaut es eigentlich dann mit dem April aus? Der Monat ist ja nicht komplett gearbeitet worden. Wird da nochmal anteilig nach einer anderen Formel gerechnet oder fällt der April ganz unter den Tisch?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, meine Neugierde zu befriedigen. Es handelt sich natürlich um einen abstrakten Fall, den ich mir heute Morgen beim Kaffee zusammengebastelt habe.
Im Internet finde ich irgendwie auch nur Regelungen für die vollen Monate, falls ich da was übersehen habe, dann entschuldige ich mich schonmal und bin natürlich auch mit einem Link zufriedenzustellen. 
hi!
Im Internet finde ich irgendwie auch nur Regelungen für die
vollen Monate,
…weil nur volle Monate Berücksichtigug finden!
Jeder nicht volle Monat = kein Teilanspruch.
LG
Guido
P.S. Natürlich kann etwas anderes vereinbart sein
Jeder nicht volle Monat = kein Teilanspruch.
Das ist ja fieser Schnapps, weil der April ja eigentlich nur knapp nicht voll ist. Da würde man also 3 1/2 Wochen, den Urlaub betreffend, sinnlos arbeiten?
Also sehe ich das richtig - der AN könnte 2 Tage Urlaub beantragen, das wars? Arme Socke.
Danke für die schnelle Antwort! 
Hi!
Das ist ja fieser Schnapps, weil der April ja eigentlich nur
knapp nicht voll ist. Da würde man also 3 1/2 Wochen, den
Urlaub betreffend, sinnlos arbeiten?
Ähm - Im BurlG steht volle Monate, nicht volle KALENDERmonate.
Wenn Jemand vom 15.03. - 15.05. beschäftigt ist, gibt es nicht nurden vollen April Urlaub sondern für 2 volle Monate.
Also sehe ich das richtig - der AN könnte 2 Tage Urlaub
beantragen, das wars? Arme Socke.
Naja - wenn man überlegt, dass ein AG selbst dann Urlaub gewähren muss, wenn der AN dauerhaft krank ist, finde ich das nicht wirklich ungerecht.
LG
Guido
Ähm - Im BurlG steht volle Monate, nicht volle KALENDERmonate.
Wenn Jemand vom 15.03. - 15.05. beschäftigt ist, gibt es nicht
nurden vollen April Urlaub sondern für 2 volle Monate.
Ups, stimmt, das hab ich jetzt wirklich vollkommen verpeilt, entschuldige bitte. 
Naja - wenn man überlegt, dass ein AG selbst dann Urlaub
gewähren muss, wenn der AN dauerhaft krank ist, finde ich das
nicht wirklich ungerecht.
Naja, wenn man es ehr aus den Augen des AN als des AG betrachtet, dann finde ich es schon … hm, ok, nicht unfair, aber es ist doch echt schlechtes Timing. Eine Woche an den vollen 2 Monaten dran vorbeigerutscht und schon sind die anderen 3 Wochen dieses Monats für die Katz. Wenn man bedenkt, wie der AN sonst geschützt und umtüttelt wird, dann finde ich es schon erstaunlich, dass es da nicht noch eine andere Regel gibt.
Vielen Dank nochmals, dann bin ich jetzt schlauer.
Schönen Tag noch und bald auch ein schönes Wochenende. 