Urlaubsansprüche verfallen ?

Hallo Allwissende,
Person 1 macht eine Ausbildung in einem Tophotel im Schwarzwald.
Der Jahresurlaub konnte aus betrieblichen Gründen nicht komplett genommen werden , weiter sind durch Überstunden einige Tage zusammengekommen.
Auch in Januar/Februar will der Betrieb den Azubi nicht in den Urlaub lassen . Dann kommt die Meldung das Ende Februar alle nicht genommenen Urlaubs/ÜberstundenTage verfallen würden.
Da sowohl der Azubi als auch die Eltern sehr zurückhaltend im Durchsetzen der eigenen Rechte sind, möchte ich hier mal fragen ob so etwas sein kann.
Einen Azubi (über 18 )nicht in Urlaub gehen lassen und dann die nicht gewährten Tage einfach streichen? Für mich ein Fall für die IHK, Gewerkschaft usw. wenn nicht fürs Gericht…was meint Ihr ?

gruß Träubchen

Hallo,

eigentlich gehört dieser Artikel eher ins Arbeitsrecht-Brett…
Trotzdem will ich den Fall mal beurteilen.

Nach § 7 Abs. 3 BUrlG, der auch für Azubis gilt, muss der Urlaub grundsätzlich im laufenden Jahr gewährt werden. Sollten betriebliche Gründe vorliegen (wie in diesem Fall hier), kann der Urlaub auch ins nächste Jahr übertragen werden und muss da lt. Gesetz aber in den ersten drei Monaten gewährt werden.
Folglich ist das Verhalten des AG, die Urlaubstage bereits im Februar verfallen zu lassen, nicht rechtskonform. Er muss den Urlaub mindestens im März noch gewähren.

Als Azubi würde ich mich zunächst an den Betreuer der IHK wenden, der sich hier eigentlich einschalten müsste und auf jeden Fall helfen wird (so zumindest der Optimalfall).

Grüße