Urlaubsansspruch nach Teilzeit-Reduzierung

Angenommen, man hat im vergangenen Jahr 2012 das gesamte Jahr Vollzeit gearbeitet – nun reduziert man ab März 2013 auf eine 50% Stelle. Man arbeitetete 2012 5 Tage pro Woche und wird auch 2013 5 Tage pro Woche arbeiten. Es ändert sich also nur die tägliche Arbeitszeit - nicht die Anzahl der Arbeitstage/Woche.

Aus dem Jahr 2012 hätte man noch 2 Tage Resturlaub.

Offene Fragen:

  • Kann man für die beiden Tage Resturlaub aus 2012 zwei oder vier Tage frei machen?

  • Kann man für die anteiligen Urlaubstage aus den Monaten Januar/Februar jeweils einen oder dann zwei Tage frei machen?

Grüße

Hallo,

Urlaub wird grundsätzlich in Tagen gerechnet, die „Wertigkeit“ der Tage spielt dabei idR keine Rolle.
Deswegen bleibt es im geschilderten Fall bei zwei Tagen Resturlaub.

&Tschüß

Hallo,

sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus 2012 noch im März 2013 oder später nehmen können, ist das schon mal großzügig vom Arbeitgeber, da der Urlaub eines Kalenderjahres i.d.R. auch in diesem Kalenderjahr genommen werden muss.

Der Arbeitgeber kann nur zwei Tage frei machen, da ihm nur zwei freie Tage zustehen.
Aus zwei Tagen Vollzeiturlaub werden nicht vier Tage Teilzeiturlaub.

Einen schönen Abend!

Hi!

Mal abgesehen davon, dass hier schon eine komplett korrekte Antwort steht, ist das hier

sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus 2012 noch im März
2013 oder später nehmen können, ist das schon mal großzügig
vom Arbeitgeber, da der Urlaub eines Kalenderjahres i.d.R.
auch in diesem Kalenderjahr genommen werden muss.

falsch.

Denn in der Regel trifft ebensowenig zu, wie der Blödsinn mit der Großzügigkeit.

Im § 7 BUrlG steht ausgesprochen eindeutig
Im Fall der Übertragung [die übrigens statthaft ist, wenn sie auf persönliche Gründe des AN zurückzuführen ist] _ muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden._

Selbst die Übertragung über den 31.03. des Folgejahres hinaus ist unter Umständen, die alles andere als ungewöhnlich sind und somit durchaus als in der Regel bezeichnet werden können, möglich.

Gruß
Guido