Hallo zusammen!
Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer, mehr als 20 J. im Berieb, hat im März einen Antrag auf Urlaub während der Sommerferien gestellt. Da die (sehr große, weltweit operierende)Firma viel zu tun hat, wurde den Mitarbeitern gesagt, dass nur eine bestimmte Zeit von Urlaubstagen genehmigt werden kann.
Soweit, so gut.
Der Urlaubsantrag (und ebenso die Anträge weiterer Kollegen)ist bis heute noch nicht genehmigt zurück, und auf Nachfrage erhielt der AN die Auskunft, das hätte ja keine Eile. Urlaubsbeginn wäre theoretisch in 6 Wochen!
Gerüchteweise haben die AN nun gehört, dass Urlaubsanträge sich sozusagen selbst genehmigen, wenn sie nicht innerhalb einer gewissen Frist schriftlich abgelehnt wurden. Ist das korrekt?
Wer weiß hierzu Näheres, und hat auch evtl. einen Paragraphen?
Danke, Angelika
Hallo
Gerüchteweise haben die AN nun gehört, dass Urlaubsanträge
sich sozusagen selbst genehmigen, wenn sie nicht innerhalb
einer gewissen Frist schriftlich abgelehnt wurden. Ist das
korrekt?
Nein, das ist nicht korrekt.
Der Urlaubsantrag (und ebenso die Anträge weiterer
Kollegen)ist bis heute noch nicht genehmigt zurück, und auf
Nachfrage erhielt der AN die Auskunft, das hätte ja keine
Eile. Urlaubsbeginn wäre theoretisch in 6 Wochen!
Du hast vier Möglichkeiten:
1.) Die „Kopf in den Sand“ - Nummer: Abwarten und gelegentlich Nachfragen
=> Es wird vermutlich nichts passieren.
2.) Die „Hunde die bellen beißen nicht“ - Nummer: Du sagst dem AG, wenn Dein Antrag nicht in einer Woche genehmigt ist, buchst Du einfach und gehst davon aus, daß Du ihn als genehmigt ansehen kannst
=> Nachteil: Das kannst Du eben nicht. :o) Wenn der AG sich also trotzdem nicht rührt solltest Du weder buchen, geschweige denn den Urlaub einfach antreten
3.) Die „Gemeinsam sind wir stark“ - Nummer: Soweit ein BR existiert, gehst Du dorthin. Er hat Mitbestimmungsrechte
=> Nachteil: Ich kenne euren BR nicht :0))
4.) Die „Hardliner“ - Nummer: Spätestens vier Wochen vor Beginn des gewünschten Urlaubes reichst Du eine Klage beim Arbeitsgericht ein und erwirkst ggf eine einstweilige Verfügung und kannst Dich dann auf den Urlaubszeitraum verlassen.
=> Nachteil: Wirst Du, wenn Du aus dem Urlaub wiederkommst vermutlich schnell am Verhalten des AG selber bemerken…
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
4.) Die „Hardliner“ - Nummer: Spätestens vier Wochen vor
Beginn des gewünschten Urlaubes reichst Du eine Klage beim
Arbeitsgericht ein und erwirkst ggf eine einstweilige
Verfügung und kannst Dich dann auf den Urlaubszeitraum
verlassen.
Klage?
Weswegen?
Hast Du Quellangaben für einen solchen Fall?
Hallo,
ein nicht beantworteter Urlaubsantrag genehmigt sich nicht von selbst,
nur weil er vom AG nicht beantwortet wird.
Laut Gesetzt, muss der Arbeitgeber Urlaubsanträge zügig bearbeiten,
sprich ablehnen oder genehmigen.
Dir steht hier zwar der Rechtsweg offen (AG Frankfurt/Main, Meldung vom 22.12.2003; AZ: 5 Ga 286/03),
sprich Du kannst durch eine Leistungsklage oder ggf. einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung Deine Ansprüche durchsetzen. jedoch wäre empfehlenswerter, einen etwas weniger heftigen Weg zu gehen.
Teile Doch Deinem Arbeitgeber (evtk. schriftlich) mit, bis zu welchem Termin Du eine Antwort von ihm brauchst, weil Du z.B. Deinen Urlaub buchen möchtest.
Sofern es einen Betriebsrat bei Euch gibt könnte man diesen hier einschalten.
Stetig Wasser höhlt den Stein.
Gruß
Christian
Hallo Christian!
Danke für Deine Ausführungen.
Da der AG sich in den letzten 20 Jahren als wirklich okay erwiesen hat, wird der AN erstmal abwarten bzw. nochmal deutlicher nachfragen.
Es ging primär um das Gerücht der „Selbstgenehmigung“.
Angelika
Hallo Christian.
Quelle? Kein Thema.
Verrätst Du mir aber erst einmal vorab, warum Du mich das fragst und neun Minuten später genau dasselbe behauptest?
Zitat, Christian: Dir steht hier zwar der Rechtsweg offen (AG Frankfurt/Main, Meldung vom 22.12.2003; AZ: 5 Ga 286/03),
sprich Du kannst durch eine Leistungsklage oder ggf. einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung Deine Ansprüche durchsetzen.
Es grüßt und wundert sich,
der
LeoLo
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