Urlaubsantrag nach Kündigung abgelehnt

Hallo, angenommen man hat im Monat Juni Urlaub beantragt für November. Man kündigt im Juli zu Ende August, und möchte daher den Resturlaub nehmen bis zum Ende der Kündigungsfrist. Der Ag lehnt das ab, mit der Begründung man habe ja für November Urlaub beantragt. Nur, denn kann man ja gar nicht mehr nehmen dann. Ist das Rechtens? Vielen Dank für ein Antwort!

Hi!

Die Ablehnung kann durchaus rechtens sein, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Die Begründung erscheint erstmal etwas bescheuert, allerdings kann ich mir Konstellationen vorstellen, in denen sie schlüssig erscheint, nämlich bei einem durchorganisierten Urlaubsplan mit Blöcken, etc.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

aber dann muss man doch sagen aus wichtigen betrieblichen Gründen. Und nicht das man schon mal einen Urlaubsantrag abgegeben hatte zu einem Zeitpunkt an dem man ja nicht wusste das man die Firma mal verlässt? Ich denke mal dann dürften 90% Ihren Resturlaub ja nie nehmen weil man ja i.d.R am Anfang des Jahres seinen Urlaubsschein abgeben soll?

Hi!

aber dann muss man doch sagen aus wichtigen betrieblichen
Gründen.

Genaugenommen sind die Gründe nicht „wichtig“ sondern „dringend“.

Und nicht das man schon mal einen Urlaubsantrag
abgegeben hatte zu einem Zeitpunkt an dem man ja nicht wusste
das man die Firma mal verlässt?

Wie gesagt: Ich kann mir Konstellationen vorstellen, die solch eine Begründung schlüssig machen, dazu müsste man aber das Unternehmen mit den Details kennen.

Gruß
Guido

Hallo

Kündigt man fristgerecht zu Ende August, dann ist das eben so. Die Gewährung des Erholungsurlaubes steht ganz klar im Vordergrund und es bedarf objektiv ausreichender Gründe des AG den Urlaubsantrag des AN abzulehen. Dabei ist es zunächst irrelevant, ob man ursprünglich mal zu einem anderen Zeitpunkt Urlaub beantragt hatte.

Also: Urlaub nachweislich beantragen und bei Ablehnung durch den AG ggf per einstweiliger Verfügung den Urlaub durchsetzen (wenn es knapp wird) oder eben klagen.

Es sei denn, die Begründung des AG ist stichhaltig.

Gruß,
LeoLo