Urlaubsantrag nach vier Wochen autom. genehmigt?

OK - Und Haken dran?!
Hi!

Was Ihnen am meisten fehlt, ist Anstand. Thema erledigt.

Das ist sicherlich Ansichtssache.
Ich finde, es gehört zum Anstand, eine Anrede und einen Gruß in einem Posting zu benutzen.
Ich finde, es gehört zum Anstand, mal eine Schwäche zugeben zu können.
Ich finde, es gehört zum Anstand, dass man sich entschuldigt, wenn man in den Rechtsbrettern (!!!) einen falschen Hinweis gibt.
Ich finde, es gehört zum Anstand, NICHT mit irgendwelchen Dingen zu prahlen (GF eines 50-Mann-Unternehmens, z.B.), sondern sich hier lieber mit korrekten Fakten einen „gewissen Ruf“ verschafft.

Du hast da vermutlich andere Ansichten…

Keine Ansichtssache ist die Auslegung von arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, deshalb noch einmal:

Bitte eine brauchbare Quelle!
Wenn schon nicht für mich, dann für den Fragesteller!

Wobei: Es ist natürlich auch eine Möglichkeit sich aus der Äffäre zu ziehen, zu sagen: Der böse Guido ist ja so ein Arsch und unfreundlich, deshalb lass ich meine (unrealistischen) Thesen unbewiesen!

Du bist es ja nicht, der evtl. einen Schaden nimmt…

LG

Sg Herr Guido,
kurze Zusammenfassung:

Ich sage, wenn ein AN einen Urlaubsantrag stellt, der AG darauf 4 Wochen lang nicht antwortet, dann ist der Antrag nicht genehmigt. Trägt der AG hingegen diesen Antrag unwidersprochen in einen Urlaubsplan und hängt diesen aus, dann kann der AN hieraus durchaus Ansprüche herleiten. Hierzu habe ich div. Literatur gefunden und eine AG-Entscheidung, die sagt, dass der AN bei dieser Praxis darauf vertrauen darf, dass er seinen Urlaub wie geplant antreten kann. Auch wenn er keinen unterschriebenen Antrag zurückerhalten hat.

Sie sagen, das ist Unsinn. Beweisen tun Sie die Behauptung nicht. Trotzdem soll ich der Depp sein.

Alles klar.

MFG
T.

Werter Herr Geschäftsführer,

[…] Hierzu habe ich div. Literatur gefunden und eine AG-
Entscheidung, die sagt […]

Aber die Entscheidung, oder auch die Quellenangabe dazu, wird dem Leser der qualifizierten Postings vorbehalten. Es wäre doch der leichtesten Übungen eine, mit drei bis zwei Links oder auch einem Zitat allen Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen … passiert aber nicht.

Beweisen tun Sie die Behauptung nicht.

Selbst den Gegenbeweis führen zu tun (Achtung : stilistische Adaptation!), ist man sich aber zu schön.

Trotzdem soll ich der Depp sein.

Wer so darum bettelt …

Alles klar.

In der Tat *tüt*. Als Neuling in diesem Forum sollte man sich an Einfacherem versuchen, als jemanden, der seine Qualifikation hier seit Jahr und Tag unter Beweis stellt, mit verunglückter Dialektik aus dem Sattel zu heben.

Gruß Eillicht zu Vensre mit freundlichem *PLONK*

Sgh Eillicht…

Aber die Entscheidung, oder auch die Quellenangabe dazu, wird
dem Leser der qualifizierten Postings vorbehalten. Es wäre
doch der leichtesten Übungen eine, mit drei bis zwei Links
oder auch einem Zitat allen Kritikern den Wind aus den Segeln
zu nehmen … passiert aber nicht.

Selbst den Gegenbeweis führen zu tun (Achtung : stilistische
Adaptation!), ist man sich aber zu schön.

Wurde dazu genötigt google zu bemühen und hab Links zu Zitaten und einer AG-Entscheidung gepostet, übersehen?

Viel Spass noch beim TZ-Studium,
T.

Eins noch
HUHU!

Hierzu
habe ich div. Literatur gefunden und eine AG-Entscheidung,

Was hat denn jetzt ein Amtsgericht mit dem Arbeitsrecht zu tun?

die
sagt, dass der AN bei dieser Praxis darauf vertrauen darf,
dass er seinen Urlaub wie geplant antreten kann. Auch wenn er
keinen unterschriebenen Antrag zurückerhalten hat.

Urteile lesen und verstehen sind zwei verschiedene Dinge, oder? Es ging hier um einen Betrieb, in dem es betrieblicher Alltag ist, dass es innerhalb einer Woche geschieht (oder so ähnlich - der _gesamte_ Urteilstext liegt mir nicht vor).

Daraus einen allgemein gültigen Anspruch abzuleiten ist… mir eigentlich zu blöd, es dauernd zu wiederholen.

Sie sagen, das ist Unsinn. Beweisen tun Sie die Behauptung
nicht.

Ich drehe das Ganze mal in für den Laien etwas erklärbarere Bahnen:

Ich bin in einem Kaufhaus, und man wirft mir Diebstahl vor. Es wäre für den Detektiven ein Leichtes, mir das zu beweisen, in dem er den Gegenstand aus meinen Klamotten zaubert. Für mich ist es aber unmöglich, das Gegeteil zu beweisen, da ich nur „NICHTS“ anbieten kann.

Trotzdem soll ich der Depp sein.

Das hast Du in dieser Form gesagt! Ich halte Dich nur für überheblich kombiniert mit (in diesem Fall!) ahnungslos!

LG
Guido

Hallo,

es gibt durchaus Konstellationen, unter denen Schweigen Zustimmung bedeuten könnte. Allerdings war diese Sache wohl noch nie beim BAG, sie ist aber mal zum LAG Berlin (9 Sa 92/94 vom 5.12.1994, nach „Peter Bopp, aktuelle Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht“, 6. Aufl. Heilbronn 2004, S. 1254)gelangt:
„Der Urlaub kann sowohl ausdrücklich oder auch stillschweigend erteilt werden … Letzteres kann jedoch nur angenommen werden, wenn besondere Umstände vorliegen und beide Arbeitsvertragsparteien nach der Verkehrsanschauung davon ausgehen konnten, dass durch konkludentes Verhalten des Arbeitgebers der Erholungsurlaub gewährt werden soll.“

Auch in der allgemeinen Fachliteratur wird das gestützt, z. B. „Schwab, Arbeitsrechtshandbuch“, 10. Aufl. S. 1105, der auf eine „betriebliche Übung“ verweist.

Ist es also üblich, daß der Chef nur die anspricht, deren Urlaub er nicht genehmigt, ist der Urlaub nach einer bestimmten Frist stillschweigend genehmigt, wenn nicht widersprochen wird. Als angemessene Frist sind wohl max. 4 Wochen in der Praxis anzusehen. Allerdings, gibt es irgendeine gültige schriftliche Regelung zum Urlaubsantrag bzw. -genehmigung, geht diese immer vor, ganz egal ob es Dienstanweisung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ist.
Weiterhin hat der AN auch die Beweispflicht über den Zugang des Urlaubsantrags, wenn er sich auf „Zustimmung durch Schweigen“ beruft.

By the way: Warum wird hier gleich jemand „weggebissen“, wenn er aus seiner langjährigen Praxis berichtet und nicht gleich 'ne Fundstelle parat hat???. Viele grundlegende Entscheidungen im Arbeitsrecht (nicht nur vom BAG)sind nun mal so alt, daß sie im frei zugänglichen Netz nicht auffindbar sind,sondern nur in dicken, teuren Schmöckern, aber in der Praxis ständig gelebt werden. Diese Praxis kann durchaus wertvolle Hinweise in der Diskussion geben und ist ja selber für die Rechtsprechung ein Entscheidungskriterium z. B. als „Verkehrsauffassung“.Das sollte nicht gleich so aggressiv zurückgewiesen werden, denn diejenigen, die hier Fundstellen verlangt hatten, hatten ja selber keine.

&Tschüß

WHoepfner

DANKE!
Hi!

es gibt durchaus Konstellationen, unter denen Schweigen
Zustimmung bedeuten könnte. Allerdings war diese Sache wohl
noch nie beim BAG, sie ist aber mal zum LAG Berlin (9 Sa 92/94
vom 5.12.1994, nach „Peter Bopp, aktuelle
Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht“, 6. Aufl.
Heilbronn 2004, S. 1254)gelangt:
„Der Urlaub kann sowohl ausdrücklich oder auch stillschweigend
erteilt werden … Letzteres kann jedoch nur angenommen
werden, wenn besondere Umstände vorliegen und beide
Arbeitsvertragsparteien nach der Verkehrsanschauung davon
ausgehen konnten, dass durch konkludentes Verhalten des
Arbeitgebers der Erholungsurlaub gewährt werden soll.“

Ich kann Dir hierfür gar nicht genug Sternchen geben!
Danke für eine BRAUCHBARE Quelle!!!

Auch in der allgemeinen Fachliteratur wird das gestützt, z. B.
„Schwab, Arbeitsrechtshandbuch“, 10. Aufl. S. 1105, der auf
eine „betriebliche Übung“ verweist.

Den Schwab hätte ich eigentlich auch bemühen können! Da ich im Netz nichts gefunden habe, dachte ich eigentlich, dass dort nix drin steht.
Blöder Fehler von mir!

By the way: Warum wird hier gleich jemand „weggebissen“, wenn
er aus seiner langjährigen Praxis berichtet und nicht gleich
'ne Fundstelle parat hat???.

So bin ich halt! Das weißt Du doch :wink:
Das hier vorhandene Problem war, dass jemand seine langjährigen Erfahrungen als allgemein gültig präsentiert hat! Und da ist es mir lieber, jemanden vor die Wand rennen zu lassen, statt es unkommentiert zu lassen.

Bei einer Formulierung, wie: Es kann, muss aber nicht! hätte ich meine Klappe gehalten.

denn diejenigen, die hier Fundstellen
verlangt hatten, hatten ja selber keine.

Stimmt! Es war ausgesprochen dämlich von mir, NICHT auf die Dinger mit Papier und so - JA! BÜCHER! - zurück zu greifen und mich auf das Netz zu verlassen.

Dafür ist eine Entschuldigung fällig, also:

SORRY!

LG
Guido

Gern geschehen !

Ich kann Dir hierfür gar nicht genug Sternchen geben!

Ein Sternchen würde schon reichen, ich bin nämlich durchaus eitel (Selbstbeweihräucherungsmodus AUS)

Danke für eine BRAUCHBARE Quelle!!!

Bitte, gern geschehen, der Bopp ist ziemlich gut, falls Du ihn noch nicht kennst (Schleichwerbungsmodus AUS). Wir haben ihn, weil er sehr praxisorientiert ist, auch als Vorsitzenden für 'ne Einigungsstelle benannt.

Den Schwab hätte ich eigentlich auch bemühen können! Da ich im
Netz nichts gefunden habe, dachte ich eigentlich, dass dort
nix drin steht.
Blöder Fehler von mir!

By the way: Warum wird hier gleich jemand „weggebissen“, wenn
er aus seiner langjährigen Praxis berichtet und nicht gleich
'ne Fundstelle parat hat???.

So bin ich halt! Das weißt Du doch :wink:
Das hier vorhandene Problem war, dass jemand seine
langjährigen Erfahrungen als allgemein gültig präsentiert hat!
Und da ist es mir lieber, jemanden vor die Wand rennen zu
lassen, statt es unkommentiert zu lassen.

Geht vielleicht auch 'n bißchen netter ? (Oberlehrermodus AUS)
Kannst Du mir bei meinem nächsten eigenen Ausraster ruhig zitieren.

Bei einer Formulierung, wie: Es kann, muss aber nicht! hätte
ich meine Klappe gehalten.

denn diejenigen, die hier Fundstellen
verlangt hatten, hatten ja selber keine.

Stimmt! Es war ausgesprochen dämlich von mir, NICHT auf die
Dinger mit Papier und so - JA! BÜCHER! - zurück zu greifen und
mich auf das Netz zu verlassen.

Dafür ist eine Entschuldigung fällig, also:

SORRY!

wg. mir: akzeptiert (Heiligenschein AUS) vielleicht erinnert Dich meine Grußformel an was ??? (habe meinen Zugang wechseln müssen)

LG
Guido

&Tschüß

Wolfgang

Hi!

vielleicht erinnert
Dich meine Grußformel an was ??? (habe meinen Zugang wechseln
müssen)

Deshalb mein

So bin ich halt! Das weißt Du doch :wink:

Habe ich hinterher noch irgendwelche Postings von Dir angemotzt?

LG
Guido

P.S. Das mit dem „Netter“ - heftig wurde ich doch erst nach einigen Antworten, beleidigend nach meinem Geschmack bislang noch gar nicht…