Hi!
Es ist nicht immer das Gesetz, sondern Rechtssprechung:
http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/1139903.html
Dann schreib auch nicht Gesetz, sondern Rechtsprechung!
Nebenbei Das Urteil eines einfachen Arbeitsgerichts sollte man besser nicht für allgemein gültig erklären!
Es soll nämlich durchaus Unternehmen geben, die die Regelung haben, dass Urlaubsanträge innerhalb von drei Monaten genehmigt werden. Und das sogar völlig frechtskräftig…
Wenn ein Urlaubsplan veröffentlicht wird, dann ist er nicht
mehr einseitig durch den AG zu verändern!
Steht genau wo?
Ist ein Betriebsrat
vorhanden, dann ist der Urlaubsplan sogar
Mitbestimmungspflichtig.
OK!
Daraus ergibt sich, dass ein
Urlaubsantrag mit Eintragung in einen Urlaubsplan (der
öffentlich aushängt), auch genehmigt ist.
Unfug!
In Ermangelung von hieb- und stichfesten Gesetzen sollte man
sich öfter fragen, wie Oma (wenn man eine hat) das entscheiden
würde. Meist liegt man dann richtig.
Wen Du Deine arbeitsrechtlichen Ergüsse grundsätzlich darauf stützt, verstehe ich Deine Postings hier!
Und verehrter Herr Guido Superschlau: bitte etwas netter!
Das sagt mir jemand, der Anrede und Gruß nicht kennt…
LG
Guido