… urlaub dann einfach gestrichen werden?
mit freundlichen grüßen
nadine
welcher Urlaub ?
er wurde doch überhaupt nicht beantragt!
Selbstverständlich.
Es ist ja gar nichts gestrichen worden. Erst mit dem Urlaubsantrag wird der Wunsch des Angestellten auf einen Urlaub definitiv bekanntgegeben. Erst wenn der Antrag vom Vorgesetzten bewilligt ist, kann der Urlaub angetreten werden. Denn auch Vorgesetzte haben ein Recht auf Planungssicherheit.
Gibt man den Antrag zu spät oder gar nicht ab, kann man nur noch auf Kulanz von Seiten des Vorgesetzten hoffen.
… urlaub dann einfach gestrichen werden?
Wurde der Urlaub bereits mündlich besprochen? genehmigt?
Und es fehlt nur der Zettel/schriftliche Antrag zum bereits besprochenen Urlaub?
Urlaub kann nicht gestrichen werden. Urlaub steht dem Arbeitnehmer immer zu. Das ist gesetzlich geregelt.
Allerdings muss der Zeitraum des Urlaubs im Voraus geplant werden und vom Vorgesetzen genehmigt. Beidseitig muss sich geeinigt werden.
Einseitig läuft da wenig.
LG Jasmin
Hallo,
streng genommen existiert in so einer Situation noch gar kein Anspruch auf Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt. Es kommt jetzt auf das Unternehmen und die Beziehung der Beteiligten an, wie damit umgegangen wird. Bei mir/uns wäre das gar kein Thema, wenn ich auch nur einmal mit meinem Vorstand darüber gesprochen hätte, wann ich Urlaub nehmen will, und da nichts konkret dagegen stehen würde, in anderen Unternehmen/Mitarbeiterbeziehungen mag das ganz anders aussehen.
Gruß vom Wiz