Urlaubsantrag Vorlauf von Mitarbeitern

Einer Mitarbeiterin kommt am 02.01.2012 aus dem Weihnachtsurlaub zurück und ihre erste Amtshandlung ist, gleich wieder einen neuen Antrag über Weihnachten und Sylvester 2012 einzureichen. Ist das überhaupt möglich?
Zum einen kann man so weit im voraus noch garnicht planen, zum anderen sollte jeder einmal in diesen Genuß kommen. Sonst wäre das ungerecht den anderen Mitarbeitern gegenüber. Da der Betrieb aufrecht erhalten werden muß, kann man nicht auf die gesamte Manschaft verzichten.

Tach,

Sylvester 2012 einzureichen. Ist das überhaupt möglich?
Zum einen kann man so weit im voraus noch garnicht planen, zum
anderen sollte jeder einmal in diesen Genuß kommen.

also bei uns wird im November die gesamte Jahresurlaubsplanung für das kommende Jahr abgegeben. Das zum Thema „zum einen kann man so weit im voraus noch gar nicht planen…“

Gruß
A.A.

Einer Mitarbeiterin kommt am 02.01.2012 aus dem
Weihnachtsurlaub zurück und ihre erste Amtshandlung ist,
gleich wieder einen neuen Antrag über Weihnachten und
Sylvester 2012 einzureichen. Ist das überhaupt möglich?´

Offenbar schon, sonst täte sie es ja nicht.

Zum einen kann man so weit im voraus noch garnicht planen

Sie kann das ganz offensichtlich. Und ich würde behaupten, dass ich auch schon weiß, dass ich zwischen Weihnachten und Silvester 2012 Urlaub haben werde. Ist zugegeben natürlich nicht in jeder Branche so einfach. Aber grade dann sind die Chefs dankbar für lange Vorwarnzeiten.

zum
anderen sollte jeder einmal in diesen Genuß kommen.

Dann muss halt jeder einen solchen Antrag stellen. Genehmigt zu werden scheint er ja.

Sonst wäre
das ungerecht den anderen Mitarbeitern gegenüber.

Wie gesagt: Ohne Urlaubsantrag kein Urlaub.

Da der
Betrieb aufrecht erhalten werden muß, kann man nicht auf die
gesamte Manschaft verzichten.

Dann sind die im Vorteil, die ihren Antrag früh stellen. Da hat sie wohl alles richtig gemacht.

s.

Also Urlaub kann durchaus soweit im Voraus geplant werden und es ist meines Wissens auch zulässig einen solchen Antrag gleich wieder zu stellen. Es ist eher eine Frage der Kollegialität. Man tut sowas einfach nicht! Vielleicht sollte mal jemand mit der entsprechenden Kollegin reden oder je nach Arbeitsklima das ganze in einer Teamsitzung (zu der auch der Chef gehört) besprechen. Es heißt ja, wer zuerst kommt mahlt zuerst, aber zu einem guten Teamgeist gehört es auch, sich nicht immer die Rosinen rauszupicken, sonst ist irgendwann das Betriebsklima im Eimer! Wenn es anders nicht geht muss vielleicht die Regelung getroffen werden, daß alle sich zur Urlaubsplanung zusammen setzen, damit keiner zu kurz kommt.

Hallo,

Einer Mitarbeiterin kommt am 02.01.2012 aus dem
Weihnachtsurlaub zurück und ihre erste Amtshandlung ist,
gleich wieder einen neuen Antrag über Weihnachten und
Sylvester 2012 einzureichen. Ist das überhaupt möglich?

Ja, wie die Vorschreiber schon begründeten.

Zum einen kann man so weit im voraus noch garnicht planen,

Unsinn. Bei uns wurde die Planung für 2012/Jahreswechsel 2013 bereits am 15.11.2011 abgeschlossen. Hier reden wir offensichtlich über Führungsversagen (s.u.).

zum
anderen sollte jeder einmal in diesen Genuß kommen. Sonst wäre
das ungerecht den anderen Mitarbeitern gegenüber. Da der
Betrieb aufrecht erhalten werden muß, kann man nicht auf die
gesamte Manschaft verzichten.

Dann müssen sich halt die jeweils zuständigen Führungskräfte bzw. der AG insgesamt Gedanken machen über allgemeingültige Regelungen zur Urlaubsbeantragung und -vergabe. Dies ist im Rahmen des Direktionsrecht durchaus möglich. In Betrieben mit BR unterliegt das aber der vollen Mitbestimmung des BR. Gibt es einen BR, hat dieser auch ein Initiativrecht und kann den AG zu Verhandlungen zwingen.

ebenfalls grußlos

Dann müssen sich halt die jeweils zuständigen Führungskräfte
bzw. der AG insgesamt Gedanken machen über allgemeingültige
Regelungen zur Urlaubsbeantragung und -vergabe. Dies ist im
Rahmen des Direktionsrecht durchaus möglich.

Das ist nicht „durchaus möglich“, sondern Muss, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist, Urlaubswünsche anderer zu berücksichtigen. Das Prinzip Urlaubsvergabe läuft ja gerade nicht so ohne weiteres nach dem Motto: „wer zuerst kommt“. Insofern muss der Arbeitgeber für eine transparente Regelung sorgen, bspw. mit Stichtag, bis zu dem Urlaubsanträge eingereicht werden und dann wird unter sozialen Gesichtspunkten abgewogen.

Das ist nicht „durchaus möglich“, sondern Muss,

Ein „Muss“ ist es rechtlich durchaus nicht, mindestens solange sich niemand beschwert.
Der AG muß kein Regelwerk schaffen, wenn die individuelle Vorgehensweise keine Konflikte birgt.

ebenfalls grußlos

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Das ist nicht „durchaus möglich“, sondern Muss,

Ein „Muss“ ist es rechtlich durchaus nicht, mindestens solange
sich niemand beschwert.

Was aber hier der Fall ist.

Der AG muß kein Regelwerk schaffen, wenn die individuelle
Vorgehensweise keine Konflikte birgt.

Dass er das grundsätzlich muss, habe ich auch nicht behauptet. Aber er muss dann für eine Regelung sorgen, wenn es Konflikte gibt. Und genau das ist hier der Fall.

Insofern ist die Auskunft, dass man das als Arbeitnehmer grundsätzlich ohne weiteres hinzunehmen hat, weil jemand anders schneller war, falsch.

Das ist nicht „durchaus möglich“, sondern Muss,

Ein „Muss“ ist es rechtlich durchaus nicht, mindestens solange
sich niemand beschwert.

Was aber hier der Fall ist.

Ja, hier im Forum. Das ist aber die falsche Adresse für eine Beschwerde. Beschweren muss man sich in seinem Betrieb.

Der AG muß kein Regelwerk schaffen, wenn die individuelle
Vorgehensweise keine Konflikte birgt.

Dass er das grundsätzlich muss, habe ich auch nicht behauptet.
Aber er muss dann für eine Regelung sorgen, wenn es Konflikte
gibt. Und genau das ist hier der Fall.

Vielleicht weiß der AG überhaupt nichts von Konflikten?

Insofern ist die Auskunft, dass man das als Arbeitnehmer
grundsätzlich ohne weiteres hinzunehmen hat, weil jemand
anders schneller war, falsch.

Deswegen hat diese Auskunft hier auch niemand gegeben. Weshalb auch. Es hat der UP ja schleißlich nicht behauptet, der so schnell beantragte Urlaub sei bereits genehmigt worden.

In meiner Firma gibt es die ausdrückliche Betriebsvereinbarung, dass zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub zu nehmen IST. So unterschiedlich kann es zugehen.

s.

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