Hier die Situation
Ich habe ein neues Job Angebot mit Start zum 01.05.
Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber 14 Tage Urlaub genemigt bekommen. Davon wären 1 Tag aus dem letzten Jahr und 13 Tage neuer Urlaub. Ich habe jedoch wenn ich zum 01.05. Kündige lediglich Anspruch auf 4/12 meines Jahresurlaubs was 8 Tage entspricht. Das heisst, 5 Tage stehen noch aus.
Meine Frage:
Wenn ich also vor dem Urlaub zum noch kündige, kann mir der Arbeitgeber dann noch einen Strich durch die Rechnung machen und meinen Urlaub verweigern?
Danke für die Hilfe
Hallo,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Kenne die rechtliche Situation nicht so genau.
Lg
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Es kommt bei der Kündigung auch auf die Kündigungsfrist an. Diese richtet sich nach der Beschäfitungsdauer im Unternehmen.
Also rechtzeitig kündigen, dass der letzte Arbeitstag der 30.04 ist.
Der Urlaubsanspruch kann aus meiner Sicht in jedem Fall verbraucht werden.
Es ist auch meist im Intesse des Arbeitgebers, da dieser den Urlaubsanspruch sonst auszahlen müsste.
mfG
georg8924
Hallo
Meines Empfindens trifft Folgendes zu:
Gem. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)§ 5 steht dem Arbeitnehmer bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 30.6. des laufenden Jahres regelmäßig nur ein Anspruch auf Teilurlaub in dem Umfang zu, der der tatsächlichen Beschäftigungs-dauer entspricht.
Bei einer Kündigung zum 1.Mai stehen Ihnen nur 8 Tage Urlaub zu. Für 13 Tage Urlaub haben Sie demnach keinen Anspruch. Haben Sie den Urlaub bei Ausspruch der Kündigung noch nicht angetreten, ist der Arbeitgeber berechtigt, den zu viel gewährten Urlaub (in Ihrem Fall die zusätzlichen 5 Tage) zurückzufordern > s.a. § 812 BGB „Herausgabeanspruch“.
Folglich würde sich der Anspruch auf Urlaubsvergütung verkürzen.
Falls Sie trotzdem 13 Tage Urlaub nehmen, kann Ihnen der Arbeitgeber fristlos kündigen.
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen dem gesamten gewährten Urlaub widerruft (also jeglichen Urlaub), können Sie ihn auf Urlaubsgewährung verklagen (für die Ihnen zustehenden 8 Tage).
Um Streit aus dem Weg zu gehen, mit dem Arbeitgeber sprechen um evtl. unbezahlten Urlaub zu bekommen. Falls dieses nicht fruchtet könnte man sich noch einen gelben Schein beim Hausarzt holen.
Ich weise darauf hin, dass dieses Schreiben keine Rechtsberatung ersetzt und keine ausdrückliche Aufforderung sein soll, so zu handeln.
cocosisland
hallo tafkamp,
in der momentanen wirtschaftlichen situation können sich firmen z.zt. so ziemlich alles erlauben. kündigungen, insbesondere wegen unerlaubter abwesenheiten, dürften kein hinderungsgrund sein für eine sofortige kpl. freistellung. einzige möglichkeit wäre der gang zum arbeitsgericht. meine persönliche einschätzung: erfolgsaussicht=0
gruß
graforlok
Hallo !
Die Frage ist wann genau der Urlaub genommen wird.
Das Arbeitsvehältnis besteht weiterhin ganz normal bis zum Tag der Kündigung. Ich denke kein Chef bzw. Arbeitgeber ist so unkulant und streicht wegen der Kündigung den zustehenden Urlaub.
P.S.: Auf der sicheren Seite ist man immer wenn man ihn schriftlich noch einmal bestättigt bekommt!
Ich hoffe ich konnte weiter helfen
Entschuldigung meinte natürlich den letzten Arbeitstag nach der Kündigung.
Hallo,
er könnte dir deinen urlaub wohl verweigern, wenn dringende betriebliche gründe vorliegen, jedoch müsste er ihn dir auch dann mit dem letzten gehalt finanziell abgelten.
Hallo,
aus meiner Sicht haben Sie nur Anspruch auf 4/12 Urlaub, das sehen Sie richtig. Sie können nicht etwas haben wollen, was Ihnen nicht zusteht. Da dann von "Strich durch die Rechnung machen " zu sprechen ist falsch. Sie haben sich selbst ja schon Ihren Urlaubsanspruch korrekt errechnet.
Ich kann Ihnen nur raten offen mit Ihrem AG zu sprechen und um unbezahlten Urlaub zu bitten. So können Sie dann eine bestehende Reiseplanung durchführen, Ihr Arbeitgeber braucht diese Tae nicht zu zahlen und wenn Sie dann noch zusagen, eine saubere Übergabe zu machen, sieht die Sache auch für den AG vielleicht akzeptabel aus.
MFG