Urlaubsauszahlung bei Beschäftigungsverbot u Künd

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen…

Der Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag, nach 3 Monaten ist ein Beschäftigungsverbot wegen Risiko-Schwangerschaft erteilt worden. Diese ging übergangslos in den Mutterschutz über und der Vertrag wurde (natürlich) nicht verlängert. Muss der Arbeitgeber die vollen Urlaubstage (im ganzen 35 Tage - steht auch auf der Lohnabrechnung)dem Arbeitnehmer auszahlen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und LG

Hallo,

leider kann ich hierzu keine qualifizierte Antwort geben.

Gruß…

ckl

Hallo, ich denke nein.
Es stehen Ihnen normalerweise pro Monat 2 Tage zu.
Der auf der Abrechnung ausgewiesene Stand
bezieht sich immer auf das Jahr. Wenn Sie also
eher ausscheiden wird anteilig gerechnet.

Mfg

M. Fritsche

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
leider bin ich da der falsche Ansprechpartner. Mein Fachgebiet ist Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Ihre Anfrage betrifft Arbeitsrecht, da kennen sich die Gewerkschaften bestens mit aus oder der Betriebsrat, den Sie aber vermutlich nicht haben. Gegebenenfalls kann Ihnen auch ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht weiterhelfen. Tut mir leid. Für Ihre Suche trotzdem viel Erfolg wünscht Ihnen
Herbert Dreise

Hallo lennymy,
das muss der Arbeitgeber nicht, da nach Bundesurlaubsgesetz §4 eine Wartezeit von 6 Monaten festgelegt ist. D. h. das Arbeitsverhältnis muss 6 Monate bestehen bevor man ein Anrecht auf den vollen Urlaubsanspruch hat.

Mit freundlichen Grüßen
K.-P. W.

Hallo,

solange der Arbeitnehmer Gehalt vom Arbeitgeber erhält, hat er Urlaubsanspruch. Nur für Zeit nach der Lohnfortzahlung endet auch der Urlaubsanspruch. Der nicht genommene Urlaub muß am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Grüße

Hallo,
leider kann ich nicht helfen, da nicht mein Gebiet.
atsch

Sorry, nicht mein Sachgebiet.

Hallo,

zu dieser Frage sollte man einen Juristen (Arbeitsrechtler) befragen; ich mache Arbeitssicherheit, also den Schutz des Menschen bei der Arbeit und kann so keine fundierte Antwort geben.

Freundliche Grüße
Winne

hallo
so wie ich weis wird dies nur anteilmäßig ausgezahlt.
Hier ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - der werdenden Mutter auch gefragt.
Mit Gruß, Wolfgang