Arbeitnehmer (AN)
Arbeitgeber (AG)
Der fiktive fall:
AN 1 hat nach knapp über 2 Monaten seinen auf 6 Monate datierten Vertrag fristlos gekündigt da das verhältnis zwischen ihm und dem AG stark zerrüttelt war.
Nach 6 Wochen und auf Druck hat der AN endlich seinen von Ihm geforderten restlichen Lohn erhalten. Dieser resultiert aus 9 Arbeitstagen! Allerdings hat der AN auch noch Ansprcuh auf anteilig 18 Urlaubstage gehabt!!! Laut Vertrag !
Doch hat er diese nicht ausbezahlt bekommen!!!
Nun hat AN 1 von AN2 , der ebenfalls fristlos gekündigt hat erfahren das ihm die Urlaubstage auch nicht ausbezahlt worden sind da der AG dies damit begründet das die Urlaubstage mit seinen „Minusstunden“ ausgeglichen werden!!!
Nun zur Frage:
Gibt es nach deutschen Recht überhaupt „Minusstunden“? Muss der AG nicht gewährleisten das die vertraglich festgestzte Arbeitsstunden auch geleistet werden?
Sollten AN1 und AN2 einen Rechtsanwalt bzw. seine Gewerkschaft hinzuzioehen wenn der AG weiterhin seinen Standpunkt behält?
Hat man bei fristloser Kündigung überhaupt Ansprcuh auf die Auszahlung seiner Urlaubstage?
Ich hoffe es war nicht alzu kompliziert und man kann mir hier weiter helfen.
Vielen Dank im vorraus
Gruß
Pascal
AN 1 hat nach knapp über 2 Monaten seinen auf 6 Monate
datierten Vertrag fristlos gekündigt
Allerdings hat der AN auch noch Ansprcuh auf
anteilig 18 Urlaubstage gehabt!!! Laut Vertrag !
Doch hat er diese nicht ausbezahlt bekommen!!!
Ähm ja, was steht in dem fiktiven Vertrag wortwörtlich zum Urlaub? Dass der AN für 2 Monate Anspruch auf 18 Tage Urlaubsabgeltung hat glaub ich nicht.
Gibt es nach deutschen Recht überhaupt „Minusstunden“?
Durchaus. Kommt drauf an wie diese entstanden sind.
Muss
der AG nicht gewährleisten das die vertraglich festgestzte
Arbeitsstunden auch geleistet werden?
Im grunde schon. Was war im Wortlaut zur Arbeitszeit vereinbart? Gabs ein Zeitkonto?
AN 1 hat nach knapp über 2 Monaten seinen auf 6 Monate
datierten Vertrag fristlos gekündigt
Allerdings hat der AN auch noch Ansprcuh auf
anteilig 18 Urlaubstage gehabt!!! Laut Vertrag !
Doch hat er diese nicht ausbezahlt bekommen!!!
Ähm ja, was steht in dem fiktiven Vertrag wortwörtlich zum
Urlaub? Dass der AN für 2 Monate Anspruch auf 18 Tage
Urlaubsabgeltung hat glaub ich nicht.
Das ahbe ich ja auch nicht geschrieben! Ich schrieb „anteilig“
Laut Arbeitsvertrag heißt es " Dem AN wird im Kalenderjahr ein Urlaub in Höhe von insgesamt 18 Arbeitstagen gewährt
Gibt es nach deutschen Recht überhaupt „Minusstunden“?
Durchaus. Kommt drauf an wie diese entstanden sind.
Diese Minustsunden sind dadurch entstanden das der AN des öfteren zu hause bleiben sollte. Und es gibt keine Zeiterfassung der geleisteten Arbeitsstunden. lediglich ein heft in dem man sich eintragen konnte. Aber reicht das als Zeiterfassung?
Muss
der AG nicht gewährleisten das die vertraglich festgestzte
Arbeitsstunden auch geleistet werden?
Im grunde schon. Was war im Wortlaut zur Arbeitszeit
vereinbart? Gabs ein Zeitkonto?
Es gab kein Zeitkonto, im Vertrag war lediglich festgelegt das " die wöchentliche Arbeitszeit z. ZT. 53 Stunden wöchentlich beträgt"
Hi!
Das ahbe ich ja auch nicht geschrieben! Ich schrieb „anteilig“
Laut Arbeitsvertrag heißt es " Dem AN wird im Kalenderjahr ein
Urlaub in Höhe von insgesamt 18 Arbeitstagen gewährt
Es handelt sich also um eine Arbeitswoche mit weniger als 5 Arbeitstagen?
Diese Minustsunden sind dadurch entstanden das der AN des
öfteren zu hause bleiben sollte.
Damit begibt sich der Arbeitgeber in der Regel automatisch in Annahmeverzug. Klartext: Der ArbeitNEHMER will arbeiten, der ArbeitGEBER nimmt das Angebot aber nicht an (schickt ihn nach Hause).
Stark vereinfacht ausgedrückt: Damit stellt der AG den AN bezahlt frei, muss also das zahlen, was der AN normalerweise an diesem Tag bekommen hätte.
Und es gibt keine
Zeiterfassung der geleisteten Arbeitsstunden. lediglich ein
heft in dem man sich eintragen konnte. Aber reicht das als
Zeiterfassung?
Das will ich nicht ausschließen.
Es gab kein Zeitkonto, im Vertrag war lediglich festgelegt das
" die wöchentliche Arbeitszeit z. ZT. 53 Stunden wöchentlich
beträgt"
53 Stunden ?!?!?!
Kennt der Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz???
Anyway - ohne Zeitkonto wird ein Gegenrechnen für den Arbeitgeber eher schwierig!
Aber bei den paar genannten Fakten bleibt nur der Rat, dass der fiktive Arbeitnehmer sich schleunigst auf den Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht machen sollte - nicht wundern, wenn der direkt anfängt zu grinsen!
LG
Guido
Hi!
Das habe ich ja auch nicht geschrieben! Ich schrieb „anteilig“
Laut Arbeitsvertrag heißt es " Dem AN wird im Kalenderjahr ein
Urlaub in Höhe von insgesamt 18 Arbeitstagen gewährt
Es handelt sich also um eine Arbeitswoche mit weniger als 5
Arbeitstagen?
Nein, angenommen, es waren 6! Es ist ein vorgefertigter Druck der sich dann um die Zeit im angegbenen Vertrag handelt, sprich 6 Monate
Diese Minustsunden sind dadurch entstanden das der AN des
öfteren zu hause bleiben sollte.
Damit begibt sich der Arbeitgeber in der Regel automatisch in
Annahmeverzug. Klartext: Der ArbeitNEHMER will arbeiten, der
ArbeitGEBER nimmt das Angebot aber nicht an (schickt ihn nach
Hause).
Stark vereinfacht ausgedrückt: Damit stellt der AG den AN
bezahlt frei, muss also das zahlen, was der AN normalerweise
an diesem Tag bekommen hätte.
Wie kann das der AN beweisen? Aussage gegen Aussage???
Es gab kein Zeitkonto, im Vertrag war lediglich festgelegt das
" die wöchentliche Arbeitszeit z. ZT. 53 Stunden wöchentlich
beträgt"
53 Stunden ?!?!?!
Kennt der Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz???
Scheinbar nicht. Angenommen, der fiktive AG kommentiert dies mit „Ich bin nicht im Arbeitgeberverband“!!!
Anyway - ohne Zeitkonto wird ein Gegenrechnen für den
Arbeitgeber eher schwierig!
Aber bei den paar genannten Fakten bleibt nur der Rat, dass
der fiktive Arbeitnehmer sich schleunigst auf den Weg zum
Fachanwalt für Arbeitsrecht machen sollte - nicht wundern,
wenn der direkt anfängt zu grinsen
LG
Guido
Vielen Dank für deine Auskünfte Guido
Hi!
Nein, angenommen, es waren 6! Es ist ein vorgefertigter Druck
der sich dann um die Zeit im angegbenen Vertrag handelt,
sprich 6 Monate
Dann spricht das BUrlG eine andere Sprache, nämlich mindestens 24 Tage!
Wie kann das der AN beweisen? Aussage gegen Aussage???
Ich sehe die Beweispflicht hier beim Arbeitgeber, nicht beim Arbeitnehmer!
Schließlich will der Arbeitgeber etwas nicht zahlen, was er eigentlich zahlen muss.
Scheinbar nicht. Angenommen, der fiktive AG kommentiert dies
mit „Ich bin nicht im Arbeitgeberverband“!!!
Ich rede von GESETZEN, nicht von Tarifverträgen.
Normalerweise bin ich vorsichtig mit pauschalen Tipps, aber da kann ich dem fiktiven Arbeitnehmer echt nur raten: Ab zum Anwalt und klagen lassen!
LG
Guido
Dann spricht das BUrlG eine andere Sprache, nämlich mindestens
24 Tage!
Ja 24 Tage wenn für das ganze Jahr! In diesem fiktiven Vertrag ist über ein 6 monatiges Arbeitsverhältnis Urlaub in Höhe von 18 Tagen gewährt worden.
Oder versteh ich das jetzt falsch?
Wie kann das der AN beweisen? Aussage gegen Aussage???
Ich sehe die Beweispflicht hier beim Arbeitgeber, nicht beim
Arbeitnehmer!
Schließlich will der Arbeitgeber etwas nicht zahlen, was er
eigentlich zahlen muss.
Danke so habe ich mir das auch schon gedacht
Scheinbar nicht. Angenommen, der fiktive AG kommentiert dies
mit „Ich bin nicht im Arbeitgeberverband“!!!
Ich rede von GESETZEN, nicht von Tarifverträgen.
Also gelten bei Verträgen die nicht dem jeweiligen Tarifgestzen entsprechen dem normalen Gesetz?
Normalerweise bin ich vorsichtig mit pauschalen Tipps, aber da
kann ich dem fiktiven Arbeitnehmer echt nur raten: Ab zum
Anwalt und klagen lassen!
LG
Guido
Vielen Dank für deine Informationen Guido
Gruß
Pascal
Ja 24 Tage wenn für das ganze Jahr! In diesem fiktiven Vertrag
ist über ein 6 monatiges Arbeitsverhältnis Urlaub in Höhe von
18 Tagen gewährt worden.
Ja was denn nun? Vorher schreibst du „Laut Arbeitsvertrag heißt es " Dem AN wird im Kalenderjahr ein Urlaub in Höhe von insgesamt 18 Arbeitstagen gewährt“. Außerdem wären das fürs ganze Jahr 36 Urlaubstage. Bei welchem AG/in welcher Branche gibts sowas noch?
Also gelten bei Verträgen die nicht dem jeweiligen
Tarifgestzen entsprechen dem normalen Gesetz?
Was du meinst heißt Tarifvertrag (nicht Tarifgesetz - ein Tarifvertrag ist kein Gesetz). Und ja, dann gilt das Gesetz.
Ja was denn nun? Vorher schreibst du „Laut Arbeitsvertrag
heißt es " Dem AN wird im Kalenderjahr ein
Urlaub in Höhe von insgesamt 18 Arbeitstagen gewährt“.
Außerdem wären das fürs ganze Jahr 36 Urlaubstage. Bei welchem
AG/in welcher Branche gibts sowas noch?
Also… das „Laut Arbeitsvertrag…“ mit dem Kalenderjahr bezieht sich darauf das der Vertrag ein vorgefertigter Vertrag ist den sich AN so kaufen können wenn sie keine eigenen Verträge aufsetzen wollen. Stempel drauf und schon ist es ein Vertrag. In dem der AG nur noch bestimmte Dinge ankreutzen bzw. ausfüllen muss. Die 18 Tage wiederrum beziehen sich dann also auf ein halbes Jahr!!! Weil es ein Saisonbedingter Arbeitsvertrag war, in der gastronomie!!!
36 Tage urlaub? ich hab mit 23 Jahren schon 32 tage Urlaub gehabt, das lag aber an dem Arbeitgeber, da haben mitte 40er auch 36 tage bekommen.
Branche? Einzelhandel!
Also gelten bei Verträgen die nicht dem jeweiligen
Tarifgestzen entsprechen dem normalen Gesetz?
Was du meinst heißt Tarifvertrag (nicht Tarifgesetz - ein
Tarifvertrag ist kein Gesetz). Und ja, dann gilt das Gesetz.
Sorry hatte mich vertippt, meinte natürlcih den Traifvertrag
Hi!
Ja 24 Tage wenn für das ganze Jahr! In diesem fiktiven Vertrag
ist über ein 6 monatiges Arbeitsverhältnis Urlaub in Höhe von
18 Tagen gewährt worden.
Oder versteh ich das jetzt falsch?
Wenn in einem Arbeitsvertrag ein Anspruch für ein Kalenderjahr steht, dann ist auch ein ganzes Kalenderjahr gemeint - ansonsten würde dort „für die Beschäftigungsdauer von 6 Monaten“ oder Ähnliches stehen.
Also gelten bei Verträgen die nicht dem jeweiligen
Tarifgestzen entsprechen dem normalen Gesetz?
WANN ein Tarifvertrag greift, kannst Du hier der FAQ:1989 lesen.
Alles, was nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, regeln meistens die Gesetze.
Wenn ein Passus in einem Arbeitsvertrag „ungültig“ ist, weil er gegen Gesetze verstößt, dann wird in der Regel auch das entsprechende Gesetz herangezogen.
LG
Guido
off topic
Hi!
Außerdem wären das fürs ganze Jahr 36 Urlaubstage. Bei welchem
AG/in welcher Branche gibts sowas noch?
Naja - bei einer 6-Tage-Woche halte ich das für soo außergewöhnlich nicht…
LG
Guido
Ist es eigentlich auch nicht.
Also um das Thema abzuschließen, alle Dinge die ich im fiktiven aufgeschreiben habe…der AN ist in allen Punkten im Recht!
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