Urlaubsauszahlung bei Kündigung

Die rein fiktive person um die es hier geht, hat gestern innerhalb der probezeit (5 monate angestellt) die kündigung erhalten.
Die gründe dafür sind nicht ersichtlich, zumal diese person überstunden ohne bezahlung geleistet hat, immer pünktlich war und sonst auch gut gearbeitet hat.

Nun hat diese fiktive person die kündigung zum 22 diesen monats erhalten und hat noch 12 tage urlaub (somit mehr als 2 wochen wenn man das wochenende einrechnet).

Wenn die fiktive person nun bis zur kündigung krank macht bis zum 22 (um eine neue arbeitsstelle zu finden, da diese fiktive person sich dank ratenzahlungen nicht erlauben kann arbeitslos zu sein), hat diese person dann ein anrecht auf auszahlung der restlichen urlaubstage als arbeitstage? das wäre ja mehr als ein halber monat gehalt, welche die rein fiktive person erhalten würde.

Bitte an die FAQ halten damit der artikel nicht gelöscht wird, danke!
Und bitte nur antworten wenn man sich sicher sein kann bei dieser Märchengechichte ahnung zu haben.

Danke im Vorraus
MfG Georgy

Betrugsanleitung?

Wenn die fiktive person nun bis zur kündigung krank macht

… dann ist das nichts weiter als Betrug gem. § 263 StGB und stellt einen Staftatbestand dar, der mit einer Geldbuße oder gar Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.

Ganz nebenbei bemerkt kann ein Arbeitgeber tatsächlich den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an… und nicht nur in der Theorie geeignete Maßnahmen ergreifen, das Ganze auch mal durchzusetzen.

Gruß
Guido

[MOD]: Ich mach das mal dicht
Das ist ne gefährliche Geschichte zu der ich hier keine Anleitung stehen haben will.

Gruss HighQ