Hallo!
Über dieses Thema wurde vor einigen Tagen in einer Zeitschrift geschrieben - daher erst jetzt die Frage. Wenn man Anfang Juli 1998 eine sehr schwere Erkrankung bekam, keinen Urlaub nehmen konnte, nicht mehr in den Beruf zurückkam und EU-Rente bezog, wurde eine Nachfrage wegen Auszahlung vermutlich versäumt. Auch seitens des Arbeitgebers kam wohl keine Reaktion. Das ist sicher verjährt. Wenn nicht, soll man es ruhen lassen?
Gruß Italy