Urlaubsauszahlung nach Krankheit?

Hallo!

Über dieses Thema wurde vor einigen Tagen in einer Zeitschrift geschrieben - daher erst jetzt die Frage. Wenn man Anfang Juli 1998 eine sehr schwere Erkrankung bekam, keinen Urlaub nehmen konnte, nicht mehr in den Beruf zurückkam und EU-Rente bezog, wurde eine Nachfrage wegen Auszahlung vermutlich versäumt. Auch seitens des Arbeitgebers kam wohl keine Reaktion. Das ist sicher verjährt. Wenn nicht, soll man es ruhen lassen?

Gruß Italy

Hi!

Das ist
sicher verjährt.

So ist es.
Abgesehen davon wäre der Urlaub aus 1998 bereits spätestens am 31.03.1999 verfallen.

Gruß
Guido