Urlaubsberechnung halbe Tage?

Hallo zusammen
Wie ist das mit „halben“ Urlubstagen? Ich hae noch 9 1/2 Urlaubstage für 2000, habe aber nie einen halben Tag Urlaub genommen. Der halbe Tag kommt daher, daß ich im ersten Halbjahr per Vertrag 12,5 Urlaubstage zugestanden bekomme, im zweiten Halbjahr 15 Tage.
Muss der halbe Tag auf einen ganzen aufgerundet werden? Wenn ja, steht das in einem Gesetz? Die Firma har (leider) keinen Betriebsrat und gehört keinem AG_ Verband an.
Falls jemand was wissen sollte, bitte nach Möglichkeit mit Gesetzestest- Angabe!

Vielen Dank!!

Gruß

Desaster

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

§ 5 Teilurlaub

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Gruß
Wolfgang

Vielen Dank!!! (owT)

Ja, sind auf volle Tage aufzurunden aber nur bei Austritt des Mitarbeiters. Also wenn jetzt Urlaub genommen wird, steht nur x,5 Tage zu…

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