Guten Tag,
angenommen Person X hat ein Job bekommen (Vollzeit, 5 Tage die Woche) und startet am 04 Februar 2010. Urlaubsanspruch z.B. 25 Tage / Jahr
Person X muss nun aus persönlichen gründen kündigen.
Person X hat erfahren, dass man nach 6 Monaten vollen Anspruch auf Urlaub hat (alle 25 Urlaubstage?).
Wie werden diese 6 Monate gezählt? Wenn Person X z.B am 05 August 2010 kündigt, hat Sie dann die 6 Monate durch? Hat sie dann den vollen Anspruch?
Oder wird das nur für volle Monate gezählt. D.h erste Monat verfällt weil nicht voll u.s.w? Und die Person X muss quasi 26 Tage länger arbeiten um 6 volle Monate vollzukriegen, nur weil sie am am 4ten gestartet hat.
Hallo
Wie werden diese 6 Monate gezählt? Wenn Person X z.B am 05
August 2010 kündigt, hat Sie dann die 6 Monate durch? Hat sie
dann den vollen Anspruch?
Es ist nicht wichtig, wann man kündigt, sondern zu wann man kündigt. Gehen wir aber mal davon aus, man kündigt nicht am sondern zum 06. August. Dann besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub - im hier erfragten Falle 20 Arbeitstage (oder 24 Werktage). Der darüber hinausgehende Anspruch kann vertraglich ausgeschlossen oder eingegrenzt sein. Ist nichts zu einer Zwölftelung (o.ä.) bei Ausscheiden im laufenden Kalenderjahr vereinbart, steht in der Tat der volle Urlaub von 25 Tagen zu.
Oder wird das nur für volle Monate gezählt. D.h erste Monat
verfällt weil nicht voll u.s.w? Und die Person X muss quasi 26
Tage länger arbeiten um 6 volle Monate vollzukriegen, nur weil
sie am am 4ten gestartet hat.
Nein.
Gruß,
LeoLo